Die Richtlinie ist zum 31.12.2023 ausgelaufen.
Keine Antragsstellung mehr möglich
Auf einen Blick
Wenn Sie als Kommune oder betreibende Person eines Sportboot- oder Freizeithafens an der Nordseeküste sowie den tidebeeinflussten Flüssen Ems, Weser und Unterelbe und ihren Nebenflüssen massiv von Verschlickung und Versandung betroffen sind, können Sie für zweckmäßige Maßnahmen zur Tiefenhaltung Zuschüsse erhalten, um die Erreichbarkeit und Befahrbarkeit des Hafens und Hafenzugangsbereichs zu gewährleisten.
- Förderung von zweckmäßigen Maßnahmen zur Tiefenhaltung in Sportboot- und Freizeithäfen in Niedersachsen und der dazugehörigen Zugangswasserstraßen
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 70 % der förderfähigen Ausgaben
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.
Was fördern wir
Das fördern wir
- Maßnahmen zur Tiefenhaltung (Solltiefe), insbesondere Baggerungen, Spülungen oder Eggungen sowie der dazugehörigen Zugangswasserstraßen
Wen fördern wir
- Kommunen, kommunale Zweckverbände oder Kooperationen von diesen
- Juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, die einen förderfähigen Sportboot- oder Freizeithafen betreiben
Unsere Förderleistungen
Unsere Angebote:
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 70 % der förderfähigen Investitionskosten
- Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich nach dem Auszahlungserstattungsprinzip
- Unabhängige, individuelle, umfassende und bedarfsgerechte Beratung durch Expertinnen und Experten der NBank
Unsere Bedingungen:
- Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens bei der NBank gestellt werden
- Die Maßnahme muss zur Standortsicherung eines für den Sportbootverkehr und den Tourismus bedeutenden Sportboot- oder Freizeithafens beitragen
Weitere Bedingungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.