Eine Antragstellung nach der aktuellen Richtlinie ist noch bis zum 31.12.2024 möglich.
Ab 01.01.2025 gilt eine Folgerichtlinie für Meisterprüfungszeugnisse ab dem 01.07.2024
Hinweis zur Antragsstellung
Auf einen Blick
Sie haben Ihre Industrie- oder Fachmeisterprüfung erfolgreich bestanden? Dann belohnen Sie sich dafür mit 1.000 Euro belohnen.
- Prämie in Höhe von 1.000 Euro
- Für erfolgreich absolvierte Industrie- oder Fachmeisterprüfungen zwischen dem 01.07.2020 und 31.12.2024
- Die Weiterbildungsprämie wird nicht auf Leistungen aus dem Aufstiegs-BAföG (AFBG) angerechnet
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.
Was fördern wir
Für Ihre bestandene Industrie- oder Fachmeisterprüfung erhalten Sie eine Prämie in Höhe von 1000 Euro.
Das fördern wir
- Die erfolgreiche Meisterprüfung als Industrie- oder Fachmeisterin und Industrie- oder Fachmeister im gewerblich-technischen sowie land-, forst- und hauswirtschaftlichen Bereich, welche zwischen dem 01.07.2020 und 31.12.2024 bestanden wurde (maßgeblich ist das Datum des Meisterprüfungszeugnisses).
Wen fördern wir
Industrie- und Fachmeisterinnen und Industrie- und Fachmeister, die ihren Hauptwohnsitz oder Ort der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zum Zeitpunkt der Ausfertigung des Meisterprüfungszeugnisses seit mindestens 6 Monaten in Niedersachsen haben.
Unsere Förderleistungen
Unser Angebot:
- Nicht rückzahlbare Weiterbildungsprämie (freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch) in Höhe von 1.000 Euro
- Die Prämie kann nur gewährt werden, soweit dafür Mittel im Landeshaushalt zur Verfügung stehen.
- Die Prämie wird nur einmal pro Person gewährt.
Unsere Bedingungen:
- Die Prämie wird nur gewährt, sofern für denselben Abschluss nicht schon eine Förderung eines anderen Bundeslandes beantragt oder gewährt wurde.
- Die Weiterbildungsprämie wird Absolventinnen und Absolventen mit einem Industrie- oder Fachmeisterabschluss im gewerblich-technischen sowie land-, forst- und hauswirtschaftlichen Bereich gewährt, die Ihre Prüfung erfolgreich ab dem 1. Juli 2020 bestanden haben. Der letzte Tag zur Vorlage vollständiger Antragsunterlagen der 31.12.2024 (Ausschlussfrist).
- Die antragstellende Person muss zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses den Hauptwohnsitz oder Ort der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in einem Handwerksbetrieb seit mindestens 6 Monaten in Niedersachsen haben.
Weitere Bedingungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.