Wasserstoffrichtlinie (ausgelaufen)

Auf einen Blick

Wenn Sie als Unternehmen, juristische Person des öffentlichen Rechts, Hochschule oder außeruniversitäre Forschungseinrichtung ein Pilot- oder Demonstrationsvorhaben im Bereich der Wasserstoffwirtschaft durchführen wollen, können Sie einen Zuschuss beantragen.

Mit der Förderung soll die Erarbeitung und Durchführung von Vorhaben im Bereich der grünen Wasserstofftechnologien initiiert werden.

  • Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen (mit Sitz oder Niederlassung in Niedersachsen)
  • Pilot- und Demonstrationsvorhaben der Wasserstoffwirtschaft (grüne Wasserstofftechnologien)
  • Zuschuss maximal 8 Mio. Euro je Vorhaben, zudem individuelle Begrenzung durch die jeweilige beihilferechtliche Freistellungsgrundlage des Vorhabens

Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.

Was fördern wir

  • Pilot- und Demonstrationsvorhaben der Wasserstoffwirtschaft (grüne Wasserstofftechnologien):

Das fördern wir


  • Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, soweit es sich Vorhaben der experimentellen Entwicklung handelt
  • Prozess- und Organisationsinnovationen
  • Investitionen in den Bereichen Umweltschutz, Energieeffizienzmaßnahmen, hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung, erneuerbare Energien, energieeffiziente Fernwärme oder Fernkälte, Energieinfrastruktur

Das fördern wir nicht

  • Machbarkeitsstudien werden nicht gefördert

Wen fördern wir

  • Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz oder Niederlassung in Niedersachsen

Unsere Förderleistungen

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss, maximal 8 Mio. Euro
  • Zuschuss zudem begrenzt durch die jeweilige beihilferechtliche Freistellungsgrundlage des Vorhabens

Voraussetzungen

  • Sachliche und zeitliche Kausalität zur COVID-19-Pandemie
    Es muss ein Bezug zur Corona-Pandemie vorliegen und nachgewiesen werden.
  • Durchführung in Niedersachsen
    Das Vorhaben muss in Niedersachsen durchgeführt werden.
  • Marktfähigkeit und Nachhaltigkeit
    Es sollen marktfähige Lösungen erreicht werden. Die Vorhaben sollen nach Ablauf des (maximal drei Jahre dauernden) Bewilligungszeitraumes weiterbetrieben werden.
  • Förderwürdigkeit
    Das Vorhaben muss in dem zugrundeliegenden Scoring-Modell (Qualitätskriterien) die Förderwürdigkeit erlangen. Bewertet werden Pilotcharakter, Wirtschaftlichkeit, Bedeutung für die niedersächsische Wirtschaft, nachhaltige Entwicklung und Energiewende zudem bei FuE- bzw. Innovationsvorhaben Entwicklungsrisiko und Realisierbarkeit.
  • Weitere Voraussetzungen
    Die zuvor aufgelisteten Punkte sind nicht abschließend. Im Rahmen der Antragsberatung werden individuelle Voraussetzungen für das jeweilige Projekt besprochen.
Weitere Bedingungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.

So läuft der Antrag

Den Antrag auf Förderung von Pilot- und Demonstrationsvorhaben der Wasserstoffwirtschaft stellen Sie bitte vor Beginn des Vorhabens bei der NBank.

Persönliche Beratung

Bitte wenden Sie sich frühzeitig vor der eigentlichen Antragstellung an uns, um sich individuell beraten zu lassen und die einzureichenden Antragsunterlagen abzustimmen.

Antrag herunterladen und ausfüllen

Auf der Internetseite der NBank finden Sie den Antrag sowie die zusätzlichen Dokumente. Bitte nehmen Sie sich Zeit und füllen das Antragsformular sorgfältig aus:

Zusätzlich benötigte Antragsunterlagen

Je nach Projekt und Antragsteller sind dem Antragsformular weitere Dokumente beizufügen. Im Rahmen unserer Antragsberatung besprechen wir gerne mit Ihnen, welche Antragsunterlagen erforderlich sind.

Beantragen Sie Ihre Förderung

Bitte senden Sie die vollständigen und unterschriebenen Antragsunterlagen postalisch an:

Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
Günther-Wagner-Allee 12–16
30177 Hannover

Downloads

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Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

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