Den Antrag auf Aufnahme von Städtebauförderungsmitteln finden Sie auf der Webseite des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Hinweis zur Antragstellung
Auf einen Blick
Mit dieser Programmkomponente der Städtebauförderung werden städtebauliche Gesamtmaßnahmen gefördert, die der nachhaltigen Erneuerung zur Unterstützung der Städte und Gemeinden bei der Bewältigung des wirtschaftlichen und demographischen Wandels in Gebieten, die die von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten oder Strukturveränderungen betroffen sind, dienen.
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.
Was fördern wir
Das fördern wir
- Weitere Vorbereitung der Gesamtmaßnahme einschließlich der Fortschreibung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes
- städtebauliche Neuordnung einschließlich Abbruch- und Rückbaumaßnahmen
- Aufwertung des öffentlichen Raumes (Straßen, Wege, Plätze)
Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden - Bau- und Ordnungsmaßnahmen die der o. g. Zielsetzung dienen
- Leistungen Beauftragter
Wen fördern wir
- Städte und Gemeinden in Niedersachsen
Unsere Förderleistungen
- Zuschuss aus Mitteln des Landes und des Bundes
- Förderung maximal zwei Drittel der durch Einnahmen nicht gedeckten förderfähigen Ausgaben
- Bei Gemeinden in besonderer Haushaltslage Aufstockung der Förderung möglich
Weitere Bedingungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.