Auf einen Blick
Sie betreiben eine Fährreederei im Inselverkehr zur Sicherung der Versorgung der ostfriesischen Inseln und hatten aufgrund der COVID-19-Pandemie wirtschaftliche Defizite zu verzeichnen? Mithilfe der Billigkeitsleistung „Unterstützung Fährreedereien im Inselverkehr“ der NBank können Sie einen Ausgleich der erlittenen Umsatzeinbußen erhalten.
- Fährreedereien im Inselverkehr der ostfriesischen Inseln
- Ausgleich der erlittenen Umsatzeinbußen im Zeitraum 16.03.2020 bis längstens 31.12.2020
- Einmaliger Zuschuss von 50%, max. 1 Millionen Euro
Was fördern wir
Das fördern wir
- Umsatzeinbußen, die im Zeitraum vom 16.03.2020 bis 31.12.2020 entstanden sind
Wen fördern wir
Fährreedereien mit Betriebsstätte in Niedersachen, die seit dem 01.01.2019 regelmäßig einen Inselfährverkehr zwischen mindestens einem niedersächsischen Hafen und einer ostfriesischen Insel zur Versorgung der ostfriesischen Inseln betreiben
Unsere Förderleistungen
Bedingungen
- einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss von 50%
... sofern im Zeitraum vom 16.03.2020 bis zum 31.05.2020 ein negatives Betriebsergebnis (Earnings before Interests and Taxes [EBIT]) erzielt wurde
…ggf. darüber hinaus eine negative Prognose für die Folgemonate, längstens bis 31.12.2020, vorliegt - Zuschuss maximal 1 Millionen Euro
- Zuschuss erfolgt im Rahmen der “Bundesregelung Kleinbeihilfen“ oder “De-Minimis-Beihilfen“
Voraussetzungen
- Kausalität zur COVID-19-Pandemie
Die finanziellen Defizite sind als Folge der behördlichen Restriktionen im Kampf gegen die COVID-19-Pandemie nachzuweisen. - Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt durch Einreichung des unterzeichneten Antragsformulars im Original bei der NBank. Anträge müssen der NBank spätestens bis zum 30.11.2020 vorliegen.