Auf einen Blick
Im Landkreis Helmstedt befindet sich das ehemalige Braunkohlerevier Helmstedt. Zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft und zur Förderung wirtschaftlichen Wachstums unterstützt der Bund das Land Niedersachsen und stellt dem Land bis 2038 finanzielle Mittel für das ehemalige Braunkohlerevier Helmstedt zur Verfügung. Zweck dieser Förderung sind die Bewältigung des Strukturwandels und die Sicherung der Beschäftigung im Zuge der Beendigung der Verstromung von Braunkohle im Landkreis Helmstedt.
- Beratung zu den Fördermöglichkeiten und Finanzierungsmöglichkeiten für Ihr Vorhaben
- Zuschuss bis zu 90% der förderfähigen Ausgaben
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.
Was fördern wir
Das fördern wir
- Investitionen zur Verbesserug der wirtschaftlichen Infrastruktur in den Bereichen wirtschaftsnahe Infrastruktur, Verkehr, öffentliche Fürsorge zur Verbesserung der wirtschaftsbezogenen Standortbedingungen, Städtebau, Digitalisierung, Tourismus, Forschungs- und Technologietransferinfrastruktur, Klima- und Umweltschutz, Naturschutz und Landschaftspflege
- Investitionen im Rahmen einer lebenszyklusbasierter vertraglichen Partnerschaft mit privaten Investoren
Das fördern wir nicht
- Investitionen in den Bereich der wirtschaftsnahen Infrastruktur öffentliche Verkehrswege
- Verkehrsinvestitionen bei Bundes-, Landes- und Kommunalstraßen
- Nicht investive Maßnahmen
Wen fördern wir
- Landkreis Helmstedt
- kreisangehörige Gemeinden und Samtgemeinden im Landkreis Helmstedt
- juristische Personen, mit Sitz oder Betriebsstätte im Landkreis Helmstedt, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen
- juristische Personen, mit Sitz oder Betriebsstätte im Landkreis Helmstedt, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder öffentliche Aufgaben in einem der Förderbereiche erfüllen
Unsere Förderleistungen
Unsere Angebote:
- abhängige, individuelle, umfassende und bedarfsgerechte Beratung durch Expertinnen und Experten der NBank
- Bewertung der Förderanträge auf Basis verschiedener Qualitätskriterien
- nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben (inkl. Planung, vorbereitende Machbarkeitsstudien, Projektsteuerung und Baunebenkosten)
Unsere Bedingungen:
- Das ein Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein.
- Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein
- Mindestfördersumme 50.000 Euro
Weitere Bedingungen und Konditionen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.