Diese Förderung ist in ein anderes Programm der Städtebauförderung übergegangen. Eine Bewerbung ist dadurch in diesem Programm nicht mehr möglich.
Hinweis
Auf einen Blick
Mit dieser Förderung werden städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen zur Stabilisierung und Aufwertung von Stadt- und Ortsteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf gefördert. Es geht dabei um Gebiete, die aufgrund der Zusammensetzung und wirtschaftlichen Situation der darin lebenden und arbeitenden Menschen erheblich benachteiligt sind. Im Sinne der ganzheitlichen Perspektive für die Stadt- und Ortsteile mit besonderem Entwicklungsbedarf sind bereits vor Ort bestehende Projekte, Ressourcen, Programme, Netzwerke und ähnliches in die Förderung einzubeziehen. Durch diese Abstimmung werden die Kräfte vor Ort gebündelt. Städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen von Gemeinden, die im Fördergebiet weitere Kooperationen mit Dritten vereinbaren, die die Städtebauförderung ergänzen, sind daher besonders zuwendungsfähig.
- Zuschuss aus Mitteln des Landes und des Bundes
- Förderung maximal zwei Drittel der durch Einnahmen nicht gedeckten förderfähigen Ausgaben
- Bei Gemeinden in besonderer Haushaltslage Aufstockung der Förderung möglich
Was fördern wir
Das fördern wir
- Verbesserung der Wohnverhältnisse
- Einleitung neuer wirtschaftlicher Tätigkeiten (z.B. Förderung von Unternehmungsgründungen)
- Schaffung und Sicherung der Beschäftigung auf lokaler Ebene
- Maßnahmen für eine sichere Stadt, den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), eine allgemeine Wohnumfeldverbesserung, die Verbesserung der Stadtteilkultur, diverse Freizeitangebote
- Maßnahmen gegen die Umweltbelastung
Wen fördern wir
- Städte und Gemeinden in Niedersachsen
Unsere Förderleistungen
- Zuschuss aus Mitteln des Landes und des Bundes
- Förderung maximal zwei Drittel der durch Einnahmen nicht gedeckten förderfähigen Ausgaben
- Bei Gemeinden in besonderer Haushaltslage Aufstockung der Förderung möglich