Innerhalb der Förderperiode 2014-2020 gibt es keinen weiteren Antragsstichtag.
Keine weiteren Antragsstichtage
Auf einen Blick
Der demografische und gesellschaftliche Wandel in Niedersachsen stellt neue Anforderungen an die Arbeitswelt und die Daseinsfürsorge. Die Entwicklung und Erprobung innovativer und übertragbarer Ansätze zur Lösung sozialer Herausforderungen und zur Deckung regionaler Bedarfe sind erforderlich. Um die Initiierung und Umsetzung solcher innovativen und übertragbaren Projektansätze zu beschleunigen, werden landesweit drei Stellen für Soziale Innovation gefördert.
- Förderung von insgesamt drei Stellen für Soziale Innovation
- Zuschuss von maximal 60%
- Maximal 450.000 Euro förderfähige Gesamtausgaben
- Projektlaufzeit von höchstens 36 Monaten
Bitte beachten: Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich. Bereits gestellt Anträge zu diesem Programm können Sie im Kundenportal bearbeiten.
Was fördern wir
Das fördern wir
- Unterstützung und Aktivierung regionaler Akteure und Sozialpartner bei der Identifizierung und Entwicklung von Projektansätzen
- Begleitung der Projektträger bei der Umsetzung sozial innovativer Projekte in den zwei Förderschwerpunkten "Arbeitswelt im Wandel" und "Daseinsvorsorge"
- Aufbau und Pflege von Netzwerken zur Verbreitung von innovativen Lösungsansätzen
- Organisation von Maßnahmen zur transnationalen Kooperation und zum Erfahrungsaustausch
Wen fördern wir
- Zwei Stellen für die Niedersächsischen Spitzenverbände der Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit Sitz in Niedersachsen
- Eine Stelle für die Landesverbände im Bereich der sozialen Dienstleistungen (einschließlich Gesundheits-, Pflege-, Bildungs- und anderer sozialer Dienstleistungen von allgemeinem Interesse) mit Sitz in Niedersachsen
Unsere Förderleistungen
- Pro Stelle für Soziale Innovation sind Gesamtausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 450.000 Euro förderfähig
- nicht rückzahlbarer Zuschuss aus ESF-Mitteln in Höhe von maximal 60% der förderfähigen Gesamtausgaben
- Antragsteller dürfen vor Bewilligung keine projektbezogenen Liefer-, (Dienst-)Leistungs- oder Arbeitsverträge abschließen (LHO §§ 23)
- Förderfähig sind
.....direkte Personalausgaben (Projekt- und Verwaltungspersonal auf der Basis von Standardeinheitskosten)
.....pauschal abgerechnete Ausgaben (Restkosten) in Höhe von 35% der anerkannten Personalausgaben