Auf einen Blick
Gefördert werden praxisorientierte Projekte der Beruflichen Orientierung (BO) in der Covid-19-Pandemie, die eine Verbesserung der Berufswahlkompetenzen von Schülerinnen und Schülern zum Ziel haben.
- Projekte zur praxisorientierten beruflichen Orientierung für Schülerinnen und Schüler allgemein bildender oder berufsbildender Schulen
- Laufzeit der Projekte bis maximal 31.01.2023
- Zuschuss bis 90% der förderfähigen Gesamtausgaben
- Maßnahmen mit förderfähigen Gesamtausgaben von mind. 50.000 Euro
Was fördern wir
Das fördern wir
- Projekte und Maßnahmen zur Entwicklung und Umsetzung von zielführenden Ansätzen zur Unterstützung und Vertiefung der beruflichen Orientierung von Schülerinnen und Schülern allgemein bildender und/oder berufsbildender Schulen
- Projekte und Maßnahmen zur erfolgreichen Vermittlung von betrieblichen Praktika auch außerhalb der Schulzeit unter den Bedingungen der Covid-19-Pandemie, um unter Berücksichtigung der jeweiligen regionalen Strukturen pandemiebedingte Hemmnisse auszugleichen
- Überregionale Verbundprojekte in Partnerschaft mit Dritten (soweit nicht Leistungsaustausch im Auftragsverhältnis), innerhalb des Landes Niedersachsen, deren dezentrale Teilprojekte die jeweils regionalen Aspekte und Besonderheiten berücksichtigen und insoweit regional verankert sind
- Projekte oder Maßnahmen durch personelle Beauftragungen, digitale Angebote sowie Maßnahmen im Bereich von Social Media, Kontakte zur Arbeitswelt durch Vermittlung in betriebliche Praktikumsbörsen, Betriebspatinnen und Betriebspaten, Ausbildungsbotschafterinnen und Ausbildungsbotschafter, Berufscoaches oder weitere Angebote in Abstimmung mit den beteiligten Schulen
- Projekte und Maßnahmen, die vollständig bis zum 31.01.2023 umgesetzt werden
Das fördern wir nicht
- Maßnahmen mit förderfähigen Gesamtausgaben von weniger als 50.000 Euro sind nicht förderfähig
Wen fördern wir
- Bildungseinrichtungen der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung mit Sitz in Niedersachsen
- zuständige Stellen gemäß § 71 BBiG mit Sitz in Niedersachsen
- juristische Personen des öffentlichen Rechts und Privatrechts mit Sitz in Niedersachsen
Unsere Förderleistungen
Unser Angebot
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 90% der förderfähigen Ausgaben
Unsere Bedingungen
- Bewältigung der Auswirkungen der COVID-19 Pandemie
- Förderfähig sind die notwendigen und angemessenen Personal-, Honorar- und Sachausgaben, die im Rahmen der Durchführung der beantragten Projekte und Maßnahmen zusätzlich entstehen
- Auszahlung der Förderung erfolgt nach vollständiger Vorlage und Prüfung des Verwendungsnachweises nach Abschluss des Projektes
- Doppelförderungen sind unzulässig (Kumulierungsverbot)
- Inanspruchnahme von öffentlichen Mitteln anderer Förderprogramme für dieselben Maßnahmen wird ausgeschlossen
- Ort der Durchführung des Projektes muss sich in Niedersachsen liegen
- Diese Richtlinie tritt mit Veröffentlichung in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft.
- Eine Antragstellung ist bis zum 30.04.2022 möglich. Die Projektbeschreibung kann bis spätestens zum 06.05.2022 förderunschädlich nachgereicht werden.