Mietwohnraumförderung in besonderen Fördergebieten (ausgelaufen)

Auf einen Blick

Diese Förderung unterstützt Sie beim Neubau und der Änderung von Gebäuden zu Mietwohnungen.

  • Neubau, Änderung (Aus-/Umbau) und die Erweiterung von Gebäuden
  • Zunächst zinslose Darlehen
  • Tilgungsnachlass von 30% für Berechtigte mit geringem Einkommen
  • Zusätzlicher Zuschuss für barrierefrei nutzbare Wohnungen
  • Anträge müssen bis zum 31.12.2022 gestellt sein

Was fördern wir

Das fördern wir

  • allgemeiner Mietwohnraum
  • Mietwohnraum für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen

Wen fördern wir

Investierende können natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie Personengesellschaften sein. Dazu gehören auch Genossenschaften und Baugemeinschaften.

Unsere Förderleistungen

Unsere Bedingungen:

  • Berechtigte nach § 3 Abs. 2 NWoFG (geringe Einkommen):
    ... Darlehen bis zu 75 % der Gesamtkosten; im begründeten Einzelfall bis zu 85% mit Tilgungsnachlass von 30% des Darlehensursprungsbetrages; davon zwei Drittel nach Bezugsfertigkeit oder nach Abschluss der baulichen Maßnahmen und ein Drittel nach Ablauf des 20. Jahres.
  • Berechtigte nach § 5 Abs. 2 Nr. 2 bzw. Nr. 3 DVO-NWoFG (mittlere Einkommen):
    ... Darlehen bis zu 75% der Gesamtkosten; im begründeten Einzelfall bis zu 85%.
  • Für die Bemessung des Darlehens wird ein Betrag von 5.550 Euro Gesamtkosten m2 Wohnfläche zugrunde gelegt.
  • Zusätzlicher Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro für jede barrierefrei nutzbare Wohnung gemäß DIN 18040-2.

So läuft der Antrag

Eine Antragstellung ist in diesem Förderprogramm nicht mehr möglich.

Gut zu wissen

NBank Wohnungsmarktbeobachtung (WOM)
Wir bieten aufeinander abgestimmte Dienstleistungen zur Marktbeobachtung und beraten Sie zu allen Fragen zu den niedersächsischen Wohnungmärkten.
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Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

Förderberatung

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