Landesbürgschaften für den Wohnungsbau

Auf einen Blick

Wenn Sie eine Bürgschaft zur Sicherung der Finanzierung im Wohnungsbau benötigen, unterstützt Sie diese Förderung.

  • Bürgschaften von mindestens 5.000 Euro
  • Kosten einmalig: 2% des verbürgten Darlehens

Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.

Was fördern wir

Bürgschaften können übernommen werden für Darlehen:

Das fördern wir

  • zur Schaffung von Wohnraum durch Wohnungsbau. Das gilt auch für den Ersterwerb von Wohnraum innerhalb der ersten zwei Jahre nach der Fertigstellung.
  • zur Modernisierung von Wohnraum, insbesondere zur energetischen und/oder altersgerechten Modernisierung.
  • für den Erwerb von bestehendem Wohnraum zur Selbstnutzung.
  • zur Anschlussfinanzierung von verbürgten Darlehen, auch bei gleichzeitigem Gläubigerwechsel.

Wen fördern wir

  • Investoren für selbstgenutzte und vermietete Wohngebäude.

Unsere Förderleistungen

  • Kosten
    Einmalig 2% des verbürgten Darlehens
  • Mindestdarlehnsbetrag
    Es werden nur Bürgschaften von mindestens 5.000 Euro übernommen
  • Bürgschaften werden für Darlehen übernommen, soweit sie außerhalb der Beleihungsgrenze für erststellige Darlehen dinglich gesichert sind, jedoch nur insoweit, als die Verzinsung und Tilgung des verbürgten Darlehens und der ihm vorgehenden und gleichrangigen Lasten neben angemessenen Bewirtschaftungskosten, ohne Berücksichtigung der Abschreibung, auf die Dauer gesichert erscheint.

So läuft der Antrag

Den Antrag auf Übernahme einer Bürgschaft können Sie unter Verwendung der folgenden Vordrucke und Unterlagen direkt bei der NBank stellen.

Wie erfolgt die Antragsstellung?

Wir führen Sie durch die einzelnen Schritte der Antragstellung. Eine Liste aller Vordrucke und Dokumente zum Download finden Sie unter auf unserer Internetseite unter Formulare & Downloads.

Antrag herunterladen und ausfüllen

Bitte nehmen Sie sich Zeit und füllen den Antrag sorgfältig aus.

  • Antrag auf Übernahme einer Bürgschaft

Zusätzlich benötigte Dokumente

  • Lastenberechnung
  • Wirtschaftlichkeitsberechnung

Beantragen Sie Ihre Förderung

Senden Sie die vollständigen und unterschriebenen Antragsunterlagen an uns zurück:

Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
Günther-Wagner-Allee 12–16
30177 Hannover

Sofern Sie gleichzeitig Wohnraumfördermittel beantragen, die von der NBank zu bewilligen sind, stellen Sie den Antrag bitte bei der für den Bauort zuständigen Wohnraumförderstelle. Die für Sie zuständige Wohnraumförderstelle finden Sie auf unserer Internetseite unter Partner der Bank.

Persönliche Beratung

Wenn Sie sich eine persönliche Beratung und Hilfestellung bei der Antragstellung wünschen, nehmen wir uns gerne Zeit für Sie. Rufen Sie uns gerne an.

Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

Förderberatung

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