Auf einen Blick
Wenn Sie eine Bürgschaft zur Sicherung der Finanzierung im Wohnungsbau benötigen, unterstützt Sie diese Förderung.
- Bürgschaften von mindestens 5.000 Euro
- Kosten einmalig: 2% des verbürgten Darlehens
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.
Was fördern wir
Bürgschaften können übernommen werden für Darlehen:
Das fördern wir
- zur Schaffung von Wohnraum durch Wohnungsbau. Das gilt auch für den Ersterwerb von Wohnraum innerhalb der ersten zwei Jahre nach der Fertigstellung.
- zur Modernisierung von Wohnraum, insbesondere zur energetischen und/oder altersgerechten Modernisierung.
- für den Erwerb von bestehendem Wohnraum zur Selbstnutzung.
- zur Anschlussfinanzierung von verbürgten Darlehen, auch bei gleichzeitigem Gläubigerwechsel.
Wen fördern wir
- Investoren für selbstgenutzte und vermietete Wohngebäude.
Unsere Förderleistungen
- Kosten
Einmalig 2% des verbürgten Darlehens - Mindestdarlehnsbetrag
Es werden nur Bürgschaften von mindestens 5.000 Euro übernommen - Bürgschaften werden für Darlehen übernommen, soweit sie außerhalb der Beleihungsgrenze für erststellige Darlehen dinglich gesichert sind, jedoch nur insoweit, als die Verzinsung und Tilgung des verbürgten Darlehens und der ihm vorgehenden und gleichrangigen Lasten neben angemessenen Bewirtschaftungskosten, ohne Berücksichtigung der Abschreibung, auf die Dauer gesichert erscheint.