Landesbürgschaft WEG

Auf einen Blick

Zur Sicherung von Darlehen an Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) bietet Ihnen das Land Niedersachsen die Landesbürgschaft WEG an.

  • 80% des Darlehensbetrages von max. 25.000 Euro je Wohneinheit; max. 20.000 Euro Bürgschaftsbetrag je Wohneinheit.
  • Kosten einmalig: 2% des verbürgten Darlehens.
  • Kosten jährlich: 0,2% auf das Restkapital des verbürgten Darlehens.

Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.

Was fördern wir

Das fördern wir

  • Bürgschaften für Darlehen zur energetischen und/oder altersgerechten Modernisierung von Wohnraum

Wen fördern wir

Wohnungseigentümergemeinschaften vertreten durch ihren vertraglich beauftragten Hausverwalter

Unsere Förderleistungen

  • Es werden nur Bürgschaften von mindestens 5.000 Euro übernommen
  • 80% des Darlehensbetrages von max. 25.000 Euro je Wohneinheit; max. 20.000 Euro Bürgschaftsbetrag je Wohneinheit

Weitere Konditionen und Bedingungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.

So läuft der Antrag

Den Antrag auf Übernahme einer Bürgschaft können Sie unter Verwendung der folgenden Vordrucke und Unterlagen direkt bei der NBank stellen.

Wie erfolgt die Antragsstellungen?

Wir führen Sie durch die einzelnen Schritte der Antragstellung. Eine Liste aller Vordrucke und Dokumente zum Download finden Sie unter auf unserer Internetseite unter Formulare & Downloads.

Antrag herunterladen und ausfüllen

Bitte nehmen Sie sich Zeit und füllen den Antrag sorgfältig aus.

  • Antrag auf Übernahme einer Landesbürgschaft (VD 2001)

Zusätzlich benötigte Dokumente

  • Wirtschaftlichkeitsberechnung (VD 2012)


Beantragen Sie Ihre Förderung

Senden Sie die vollständigen und unterschriebenen Antragsunterlagen an uns zurück.

Per Post:
Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
Günther-Wagner-Allee 12–16
30177 Hannover

Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

Förderberatung

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