Auf einen Blick
Ziel der Förderung ist in den Pendler- und Verflechtungsräumen der Städte neue und alternative Angebote im ÖPNV zu schaffen. Der ÖPNV soll so attraktiv gestaltet werden, dass deutlich mehr Menschen ihn für regelmäßige Fahrten nutzen. Dadurch kommt es zu einer Verlagerung des fossilbetriebenen motorisierten Individualverkehrs auf umweltfreundlichere Verkehrsträger. Hierzu sollen Planung und Machbarkeitsstudien sowie die Einrichtung und der Betrieb zusätzlicher Verkehrsangebote, insbesondere von flexiblen Bedienformen wie digital gestützte On-Demand-Verkehre im öffentlichen Verkehr gefördert werden.
- Beratung zu flexiblen Bedienformen
- Zuschuss 40 % (Regionenkategorie SER) bzw. 60 % (Regionenkategorie ÜR) der zuwendungsfähigen Ausgaben in Form einer Anteilfinanzierung
- Maximalzuschuss 600.000 €
- Machbarkeits-/Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, Konzepte für Angebotsformate unter Einbeziehung von Nutzerinnen und Nutzern, Maßnahmen zur Unterstützung ehrenamtlicher Arbeit unterliegen der Pauschalierungspflicht soweit die förderfähigen Gesamtkosten 200.000 Euro nicht übersteigen
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.
Was fördern wir
Das fördern wir
- die Einrichtung und der Betrieb von flexiblen Bedienformen im öffentlichen Personennahverkehr.
- der Betrieb alternativer Bedienungsangebote und digitaler On-Demand-Verkehre außerhalb des klassischen ÖPNV
- Maßnahmen zur Verbesserung der zielgerichteten Einführung von flexiblen Bedienformen und alternativen Bedienungsangeboten (Machbarkeits-/Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, Konzepte für Angebotsformate unter Einbeziehung von Nutzerinnen und Nutzern, Maßnahmen zur Unterstützung ehrenamtlicher Arbeit) (Pauschalierungspflicht soweit die förderfähigen Gesamtkosten 200.000 Euro nicht übersteigen.)
Das fördern wir nicht
- Eine Förderung ist nur zulässig, wenn die Zuwendungen zum Zeitpunkt der Bewilligung eine Höhe von 600.000 Euro nicht überschreiten.
- Umsatzsteuer, die nach dem UStG als Vorsteuer abziehbar ist
Wen fördern wir
- Aufgabenträger für den ÖPNV i. S. des § 4 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 3 NNVG sowie unbeschadet von dieser Aufgabenträgerschaft an Landkreise, kreisfreie Städte oder kreisangehörige Gemeinden.
Unsere Förderleistungen
Unsere Angebote:
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung zur Projektförderung.
Unsere Bedingungen:
- Vorlage eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages (ÖDA) nach der Verordnung (EG) 1370/2007; Alternativ Förderung nach der De-minimis-Verordnung (EU) Nr. 1407/2013.
- Maßnahme muss im Scoring-Verfahren eine entsprechend hohe Punktzahl von mindestens 60 Punkten erreichen. Bewertung des Investitionsvorhabens durch die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH und des zuständigen Amtes für regionale Landesentwicklung.
- Erbringung von Nachweisen zur gesicherten Gesamtfinanzierung des Vorhabens.
- Die Laufzeit beschränkt sich auf maximal 36 Monate.
- Nachweis über die durch das geförderte Vorhaben eingesparten CO2-Emissionen
Weitere Bedingungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.