Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Kofinanziert von der EU

Auf einen Blick

Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) sowie Angehörige der Freien Berufe Ihre Start- oder Festigungsphase professionell begleiten lassen wollen, können Sie über dieses Programm anteilig die Kosten für eine Unternehmensberatung erstattet bekommen. Das Programm "Förderung von Unternehmensberatungen für KMU" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat das Ziel, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von KMU auf der Grundlage der Hilfe zur Selbsthilfe zu erhöhen.

  • Jungunternehmen, Bestandsunternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe
  • NBank bestätigt als Regionalpartnerin ein durchgeführtes Informationsgespräch für Jungunternehmen bis zu einem Jahr nach Gründung
  • Freie Wahl der Beraterin/des Beraters
  • Zuschuss abhängig vom Unternehmensalter, -status und –standort

Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.

Was fördern wir

Das fördern wir

  • Unterstützung einer externen Unternehmensberatung, Rat in wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen, um Ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern oder wiederherzustellen
  • Spezielle Beratungen zu Themen wie beispielsweise Fachkräftegewinnung und -sicherung, Gleichstellung, altersgerechte Gestaltung der Arbeit, Nachhaltigkeit und Umweltschutz
  • Die Maßnahme ist als Einzelberatung durchzuführen

Das fördern wir nicht

  • Nicht förderfähig sind Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die in der Unternehmens-, Wirtschaftsberatung, Wirtschafts- oder Buchprüfung oder Steuerberatung bzw. als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin, Notarin/Notar, Insolvenzverwalter/Insolvenzverwalterin oder in ähnlicher Weise beratend oder schulend tätig sind oder tätig werden wollen.
  • Unternehmen, die im Förderprogramm bereits als Beratungsunternehmen aufgetreten sind.
  • Ebenfalls nicht förderfähig sind Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder die Voraussetzungen dafür erfüllen, Unternehmen im Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder deren Eigenbetriebe sowie gemeinnützige Unternehmen, gemeinnützige Vereine oder Stiftungen.
  • Nicht förderfähig sind überwiegende Rechts-, Steuer- und Versicherungsfragen, überwiegend gutachterliche Stellungnahmen, Beratungen, die Vermittlungstätigkeiten beinhalten sowie Beratungen, die ganz oder teilweise mit anderen öffentlichen Zuschüssen finanziert werden.
  • Seminare, Workshops oder Gruppenveranstaltungen werden nicht gefördert.

Wen fördern wir

  • Jungunternehmen: Junge Unternehmen, die nicht länger als ein Jahr am Markt sind
  • Bestandsunternehmen: Unternehmen ab dem zweiten Jahr nach der Gründung

Unsere Förderleistungen

Unsere Angebote:

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • Die förderfähigen Beratungskosten betragen maximal 3500 Euro
  • Die Zuschusshöhe richtet sich nach den förderfähigen Beratungskostenförderfähigen (Honorar, Auslagen, Reisekosten der Beraterin/Berater, keine Umsatzsteuer) sowie dem Standort der beratenen Betriebsstätte
  • Der Zuschuss beträgt für Betriebsstätten:
    -im Geltungsbereich der neuen Bundesländer (mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig) 80 % der förderfähigen Beratungskosten, maximal jedoch 2800 Euro und
    -im Geltungsbereich der alten Bundesländer (mit Land Berlin und Region Leipzig, ohne Regionen Lüneburg und Trier) 50 % der förderfähigen Beratungskosten, maximal jedoch 1750 Euro
  • Je Antragstellendem können innerhalb der Geltungsdauer dieser Förderrichtlinie mehrere in sich abgeschlossene Beratungen gefördert werden, jedoch insgesamt nicht mehr als zwei pro Jahr und maximal fünf innerhalb dieser Richtliniendauer

Unsere Bedingungen:

  • Rechtzeitige Antragstellung
  • Jungunternehmen können ein Beratungsgespräch 3 Monate vor der Antragstellung führen oder während der Beratung mit einem Coach. Für die Beratung haben sie 6 Monate Zeit
  • NBank-Bestätigungsschreiben und Verwendungsnachweis sind während der Beratungszeit einreichen

Weitere Bedingungen und Konditionen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.

So läuft der Antrag

Den Antrag auf "Förderung von Unternehmensberatungen für KMU" können Sie über die Onlineplattform des Bundesamtes für Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen. Das Verfahren wird ausschließlich online abgewickelt.

Informationsgespräch bei der NBank

Als Jungunternehmen benötigen Sie eine Bestätigung über die Durchführung eines Informationsgesprächs. Bestandsunternehmen können, müssen aber nicht ein solches Gespräch führen. Das Bestätigungsformular wird zusammen mit dem Verwendungsnachweis bei der Leitstelle eingereicht.

Beantragen Sie Ihre Förderung

Bitte nehmen Sie sich Zeit und füllen Sie den „Antrag auf Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ auf den Internetseiten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter www.bafa.de online aus. Ihr Antrag wird im Anschluss automatisch an Ihre Leitstelle zur Vorprüfung weitergeleitet.

Informationsschreiben der Leitstelle

Die ausgewählte Leitstelle prüft die formalen Fördervoraussetzungen und informiert das Unternehmen schriftlich, dass mit der Beratung begonnen werden kann. Erst nach Erhalt dieses Informationsschreibens darf mit der Beratung begonnen werden.

Abschluss Coachingvertrag, Durchführung der Beratung, Abrechnung mit der Leitstelle über die Antragsplattform des BAFA

Sie schließen nach Erhalt des Informationsschreibens der Leitstelle mit dem/der ausgewählten Berater/Beraterin einen Beratungsvertrag ab. Nach Abschluss der Beratung, spätestens jedoch sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens müssen der Leitstelle folgende Unterlagen im elektronischen Verfahren vollständig vorgelegt werden:

– ein ausgefülltes und von der bzw. dem Antragstellenden eigenhändig unterschriebenes Verwendungsnachweisformular,

– ein von der bzw. dem Antragstellenden ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur De-minimis-Erklärung und zur EU-KMU-Erklärung,

– eine ausgefüllte und von der bzw. dem Antragstellenden eigenhändig unterschriebene Erklärung zur Kenntnisnahme des Merkblatts zur Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union

– der von der Beraterin bzw. dem Berater und der bzw. dem Antragstellenden unterschriebene Beratungsbericht,

– die Rechnung des Beratungsunternehmens,

– der Kontoauszug der bzw. des Antragstellenden über die vollständige Zahlung des Honorars sowie

– bei Unternehmen bis zu einem Jahr nach der Gründung das Bestätigungsschreiben des regionalen Ansprechpartners.

Ihr Kontakt zur Leitstelle

Eine Auflistung aller Leitstellen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Downloads

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Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

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