Für dieses Förderprogramm ist leider keine Antragstellung mehr möglich.
Hinweis
Auf einen Blick
Sie möchten ein Startup-Zentrum gründen oder erweitern und damit Startups durch Coaching und Intensivbetreuung in der Gründungs- und Seedphase unterstützen? Die Förderung trägt dazu bei, dass Startups in der Frühphase eine bessere Unterstützung erhalten und Gründungen nachhaltig erfolgreich sind.
- nicht rückzahlbarer Zuschuss
- bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.
Was fördern wir
Das fördern wir
- Unterstützung von Start-ups durch einen individuellen Coaching- und Qualifizierungsprozess
- Intensivbetreuung im Gründungsprozess bzw. in der Seed-Phase
- Räumlichkeiten (Miete ohne Nebenkosten) für die Errichtungen bzw. den Ausbau von Startup-Zentren
- Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit
- Ausgaben für Büroausstattung und Reisekosten, Mindestbetrag je Beleg 50,00 EUR
- Für Reisekosten gelten die Sätze des Reisekostenrechts.
Das fördern wir nicht
- Von der Förderung ausgeschlossen sind Vorhaben, für die eine Förderung aus EFRE-Mitteln anderer Landesprogramme oder aus anderen Mitteln der EU, insbesondere des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), des Europäischen Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) oder des Europäischen Meeres-und Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF), Mitteln des Bundes oder des Landes Niedersachsen erfolgt sowie Unternehmen in Schwierigkeiten.
- Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der De-Minimis-Verordnung (max. 200.000 EUR pro Unternehmen in drei Steuerjahren). Begünstigte sind hierbei die Letztempfängerinnen und Letztempfänger (Startups). Nicht vollständig von den Startup-Zentren (Erstempfänger) an die Startups weitergereichte Vorteile aus der Förderung sind nicht förderfähig.
Wen fördern wir
- Juristische und natürliche Personen, die Träger eines Startup-Zentrums sind oder werden wollen
- Das Startup-Zentrum muss seinen Sitz in Niedersachsen haben.
Unsere Förderleistungen
Unser Angebot:
- nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 50 % der förderfähigen Gesamtausgaben
Unsere Bedingungen:
- Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt
- Höchstfördersumme 100.000 Euro pro Jahr
- Der Bewilligungszeitraum beträgt max. 3 Jahre
- Die Auszahlung erfolgt nach dem Ausgabenerstattungsprinzip
- Der Zuschuss muss zu 100 % an die Startups weitergeleitet werden
Weitere Konditionen und Bedingungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.