Auf einen Blick
Diese Förderung unterstützt Sie bei der energetischen Modernisierung von Mietwohnraum zur nachhaltigen Einsparung von Energie (SR-Wohnraumförderung COVID-19).
Diese Förderrichtlinie tritt mit Ablauf des 31.12.2022 außer Kraft, eine Bewilligung von Zuwendungen nach dieser Richtlinie über dieses Datum hinaus ist nicht möglich. Entscheidungsreife Förderanträge sind uns von den zuständigen Wohnraumförderstellen spätestens Anfang November 2022 einzureichen.
- Energetische Modernisierung
- Nichtrückzahlbarer Zuschuss
Was fördern wir
Das fördern wir
- Maßnahmen zur Erreichung des Niveaus eines KfW-Effizienzhauses 70
Das fördern wir nicht
- Maßnahmen an Mietwohnungen, die nach dem 31.01.2002 fertiggestellt wordensind.
- Bereits begonnene Bauvorhaben. Als Vorhabensbeginn gilt grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs-, Leistungs- oder Kauf-/Werkvertrages.
- Maßnahmen an Gebäuden mit weniger als 3 Wohneinheiten.
- Maßnahmen an zur Vermietung bestimmten Eigentumswohnungen.
Wen fördern wir
Investoren, die Mietwohnungen, die vor dem 01.02.2002 fertiggestellt wurden, energetisch modernisieren.
Unsere Förderleistungen
Zuschusshöhe
Maßnahmen zur Erreichung des Niveaus eines KfW-Effizienzhauses 70:
- Mietwohnraum für Berechtigte nach § 3 Abs. 2 NWoFG (geringe Einkommen):
… 35 % der durch die Modernisierungsmaßnahme verursachten Kosten, jedoch nicht mehr als 42.000 Euro je Wohneinheit,, - Mietwohnraum für Berechtigte nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 DVO-NWoFG (mittlere Einkommen):
... 30 % der durch die Modernisierungsmaßnahme verursachten Kosten, jedoch nicht mehr als 36.000 Euro je Wohneinheit.
Gut zu wissen
NBank Wohnungsmarktbeobachtung (WOM)
Wir bieten aufeinander abgestimmte Dienstleistungen zur Marktbeobachtung und beraten Sie zu allen Fragen zu den niedersächsischen Wohnungmärkten.
Zur Wohnungsmarktbeobachtung