Auf einen Blick
Wenn Sie selbst genutztes Wohneigentum bauen bzw. erwerben oder ihr selbst genutztes Wohneigentum modernisieren wollen, unterstützt Sie diese Förderung bei verschiedenen Maßnahmen.
- Neubau, Erwerb, Modernisierung, energetische Modernisierung
- Darlehenshöhe nach Maßnahmenart
- Zusätzlicher Zuschuss je Kind und Menschen mit Behinderungen
Weitere Bedingungen und Konditionen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.
Was fördern wir
Das fördern wir
- Neubau von Wohnraum einschließlich Erstbezug
- Erwerb vorhandenen Wohnraums
- Modernisierungsmaßnahmen
... zur nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswerts des Wohnraums oder des Wohngebäudes
... zur dauerhaften Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse
... zur nachhaltigen Einsparung von Energie oder Wasser
... zur Austausch von Bleileitungen in der Trinkwasserinstallation
... bei denen unter wesentlichem Bauaufwand Wohnraum an geänderte Wohnbedürfnisse angepasst wird (z. B. altersgerechtes bzw. barrierefreies Wohnen)
... zur Anpassung von Wohngebäuden an die Folgen des Klimawandels
Der Wohnraum muss nach der Modernisierung den allgemein üblichen Wohnbedürfnissen entsprechen.
- Energetische Modernisierung
Hierbei handelt es sich um eine über eine Einzelmaßnahme hinausgehende bauliche Gesamtmaßnahme an oder in einem Wohngebäude mit dem Ziel, einen höherwertigen energetischen Standard zu erreichen. Dazu gehören insbesondere:
... nachträgliche Wärmedämmung der Gebäudewände, des Daches, der Kellerdecke oder von erdberührten Außenflächen beheizter Räume,
... Fenster und Außentürenerneuerung
... Erneuerung von Heizungstechnik
... Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energieträger
Der Wohnraum muss nach der energetischen Modernisierung mindestens das energetische Niveau eines KfW-Effizienzhauses 70 erreichen.
Wen fördern wir
Natürliche Personen
Unsere Förderleistungen
- Neubau/Erstbezug bzw. der Erwerb eines bestehenden Gebäudes
Darlehen bis zu 75.000 Euro - Die Beträge erhöhen sich
... für jedes Kind 7.500 Euro
… für jeden zum Haushalt gehörenden Menschen mit Behinderung 7.500 Euro
... Darüber hinaus für jedes zum Haushalt gehörende Kind oder Menschen mit Behinderungen ein Zuschuss in Höhe von 3.000 Euro
(Beispiel: Haushalt mit 2 Kindern insgesamt 90.000 Euro Darlehen und 6.000 Euro Zuschuss.) - Modernisierung bzw. energetische Modernisierung eines bestehenden Gebäudes
... Darlehen bis zu 85 % der Gesamtkosten, jedoch nicht mehr als 75.000 Euro.
... Darüber hinaus für jedes zum Haushalt gehörende Kind oder Menschen mit Behinderungen ein Zuschuss in Höhe von 3.000 Euro - Zuwendungen für Erwerb und/oder Modernisierung und/oder energetische Modernisierung dürfen kumuliert werden, soweit sich die Zuwendungen auf unterschiedliche bestimmbare förderfähige Kosten beziehen. Im Fall einer Kumulierung werden Zuschüsse nur für eine Maßnahme gewährt.
- Landesbürgschaft
Eine Bürgschaftsübernahme ist als zusätzliche Förderung möglich. Dadurch kann die Gesamtfinanzierung gesichert und ein nachrangiges Darlehen zu den Zinskonditionen eines erststelligen Darlehens gewährt werden.
Den Antrag können Sie gemeinsam mit Ihrem Kreditinstitut und dem Antrag auf Bewilligung der Fördermittel bei den Wohnraumförderstellen (WFS) der Landkreise, Städte bzw. Gemeinden stellen. - Sicherheiten
Es muss eine grundpfandrechtliche Sicherheit durch eine nachrangige Grundschuld gestellt werden. Bei Darlehen bis zu 20.000 Euro kann auf eine grundpfandrechtliche Absicherung verzichtet werden. - Auszahlung: Das Darlehen wird entsprechend des Baufortschritts in Raten ausgezahlt, nachdem die Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind; der Zuschuss wird mit der ersten Darlehensrate ausgezahlt.
Weitere Bedingungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation im Downloadbereich.
Gut zu wissen
Kurz erklärt: Die Wohnraumförderung für Niedersachsen