Es ist keine Antragsstellung mehr möglich.
Hinweis
Auf einen Blick
Wenn Sie als niedersächsische Gebietskörperschaft, oder auch in anderer Organisationsform die sich in öffentlicher Hand befinden muss, den Breitbandausbau in Ihren unterversorgten Gewerbe- und Industriegebieten nachhaltig auf ein zukunftsfähiges Niveau anheben möchten, sprechen Sie uns an. Die Förderung mit Mitteln der EU unterstützt den schnellen Breitbandausbau, damit KMU und andere Unternehmen in Ihren Gewerbegebieten für die Zukunft gerüstet sind.
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss
- Bis zu 50 % bzw. maximal 200.000 Euro für passive Infrastruktur
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.
Was fördern wir
Das fördern wir
- Netzseitige, passive Breitbandinfrastrukturmaßnahmen in unterversorgten Gewerbe- oder Industriegebieten
- Ergänzende Maßnahmen, die zum wirtschaftlichen Betrieb eines NGA-Netzes erforderlich sind
- Schließung einer bei Einrichtung und Betrieb eines NGA-Netzes in weißen NGA-Flecken entstehenden Wirtschaftlichkeitslücke
- Auszahlung erfolgt nach Abschluss des Verwendungsnachweises. Ein Mittelabruf ist nicht vorgesehen
- Kumulation der Förderung mit anderen Bundes- oder Landesprogrammen ist möglich, soweit diese ebenfalls dem Zweck des Aus- oder Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsbreitbandnetzen dienen
Das fördern wir nicht
- Nicht förderfähig sind Eigenleistungen sowie Ausgaben für Umsatzsteuer, die als Vorsteuer abzugsfähig ist, Mehrausgaben aufgrund von (nachträglichen) Planungsänderungen und Fehlern, Finanzierungskosten, Reparaturausgaben, kalkulatorische Kosten sowie Ausgaben, die auch unabhängig von der geförderten Maßnahme entstehen würden, Anwalts- und Gerichtskosten, laufende Personalausgaben, die über die einmaligen Ausgaben der Durchführung der Maßnahme hinausgehen und den förderfähigen Teil betreffen sowie Grunderwerbsausgaben.
Wen fördern wir
- Kommunale Gebietskörperschaften, Samtgemeinden und kommunale Zusammenschlüsse sowie sonstige juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, die ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte in Niedersachsen haben, sich mehrheitlich im öffentlichen Eigentum befinden und deren Gesellschafterverhältnisse die vorrangige Berücksichtigung öffentlicher Interessen gewährleisten (Erstempfänger)
- Erstempfänger können die Zuwendung im Rahmen der VV/VV-GK Nr. 12 zu § 44 LHO an ein gewerbliches Unternehmen (Letztempfänger) zur Durchführung der Infrastrukturmaßnahme weiterleiten.
Unsere Förderleistungen
- Bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben
- Maximal 200.000 Euro
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss
Gebietsabgrenzung als weißer NGA-Fleck
In dem zu erschließenden Gebiet dürfen noch keine NGA-fähigen Breitbandinfrastrukturen vorhanden sein (weißer NGA-Fleck) und es dürfen keine Ausbauabsichten in den nächsten drei Jahren bestehen, was mittels eines Markterkundungsverfahrens festzustellen ist.
Ziel des Ausbaus
Nach Abschluss der Maßnahme müssen allen interessierten Firmen hochwertige und zukunftsfähige Breitbandanschlüsse mit mindestens 50 MBit/s im Up- und Download (symmetrisch) zur Verfügung stehen. Der Betrieb ist nach Abschluss des Ausbaus für mindestens sieben Jahre sicherzustellen.
Erreichung der Mindestpunktzahl im Scoring
Bewilligungsreife Anträge werden auf Grundlage der veröffentlichten Qualitätskriterien (Scoring) bewertet. Die im Scoring benötigte Mindestpunktzahl beträgt 50 Punkte. Zudem müssen mindestens 35 Punkte hinsichtlich der Kriterien Allgemeine Beschreibung und Planung erreicht werden.
Beratung durch das Breitbandzentrum Niedersachsen-Bremen (BZNB)
Das BZNB berät Sie gerne in technischen Fragen und in Fragen der Gebietsabgrenzung.