Auf einen Blick
Sie möchten die Handlungsempfehlung des niedersächsischen "Bündnis duale Berufsausbildung" zur Stärkung der Verbundausbildung aufgreifen? Dann ist dieses Förderangebot passend für Sie. Nutzen Sie das Angebot und erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben.
- Mit Ausbildungsverbünden wird regional Mehrwert für ausbildende Betriebe und auszubildende Personen selbst geschaffen.
- Ziel ist die Gewinnung von Betrieben für die Ausbildung von Arbeitskräften. Außerdem wird ein effektives Matching zwischen Angebot und Nachfrage in den Regionalen Ausbildungsmärkten gefördert.
- Das Programm richtet sich inbesondere auch an Ausbildungsplatzbewerbende mit besonderem Förderbedarf, mit Zuwanderungsgeschichte und auch an Geflüchtete.
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.
Was fördern wir
Das fördern wir
- Verbundausbildungen in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), der Handwerksordnung oder dem Altenpflegesetz (AltPflG)
- Ausgaben für Bildungs- und Beratungspersonal inklusive Reisekosten
- Vergütung der Auszubildenden soweit sie vom Projektträger als Ausbilder zu erbringen ist
- Verbrauchsgüter sowie Mieten/Leasing und Abschreibungen für Ausstattungsgegenstände
- pauschalierte indirekte Ausgaben (Verwaltungsausgaben)
Wen fördern wir
Juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie im Handelsregister eingetragene Personenhandelsgesellschaften des privaten Rechts
Unsere Förderleistungen
Unser Angebot:
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben
- Projektlaufzeit ist bis zu 42 Monaten möglich
Unsere Bedingungen:
- Der Zuschussantrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der NBank zu stellen und kann nur zu festgelegten Stichtagen erfolgen.
- Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt in der Regel vierteljährlich, soweit die Ausgaben getätigt, nachgewiesen und von der NBank geprüft sind.
- Verbot der Doppelförderung: Eine Fördermittelkombination mit ESF-Mitteln anderer Bundes- oder Landesprogrammeoder mit anderen EU-Mitteln (z. B. aus EFRE, ELER oderEMFF) ist ausgeschlossen.