Auf einen Blick
Ziel der Förderung ist es, die Umstellung der Fahrzeugflotten der Kommunen und der kommunalen Unternehmen auf emissionsarme Antriebe voranzutreiben. Es soll eine spürbare Verbesserung der Luftreinhaltung in Niedersachsen und die Umsetzung einer nachhaltigen Mobilität erreicht werden. Dabei soll insbesondere ein Impuls zum Einsatz von Wasserstoff als nachhaltigen Kraftstoff zur Nutzung bei kommunalen Spezialfahrzeugen sowie selbstfahrenden Arbeitsmaschinen gegeben werden.
- Beschaffung von brennstoffzellenbetriebenen Neuspezialfahrzeugen
- Umbau von Neuspezialfahrzeugen auf Brennstoffzellenantrieb
- Keine Förderung von Leasing-Spezialfahrzeugen und Gebrauchtspezialfahrzeugen
- förderfähig sind die Gesamtausgaben für die Beschaffung der Spezialfahrzeuge
- maximal vier Spezialfahrzeuge
- Zuschuss 50 %; maximal 350.000 Euro je Fahrzeug / insgesamt 1,4 Mio.
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.
Was fördern wir
Das fördern wir
- Gesamtausgaben der Beschaffung von brennstoffzellen-elektrisch angetriebenen Spezialfahrzeugen.
Wen fördern wir
Niedersächsische Kommunen und deren Unternehmen nach § 136 Abs. 2 Nr. 2 und 3 NKomVG.
Unsere Förderleistungen
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss
- Maximale Förderhöhe 50 %
- höchstens 350.000 Euro je Fahrzeug, insgesamt 1,40 Mio. Euro
- Maximale Projektlaufzeit 12 Monate nach Erteilung des Zuwendungsbescheides
- Eine Kumulation der Zuwendung mit anderen Förderungen ist unzulässig
Weitere Bedingungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation im Downloadbereich.