Sind Sie gewerblich (Eintragung im Handelsregister) oder als KMU des Handwerks oder als ein freiberufliches Planungsbüro tätig oder wollen Sie als freiberuflich tätige Person im Bereich Life Sciences oder eHealth investieren?
Sind Sie ein KMU (kleines und mittleres Unternehmen)?
Planen Sie eine Investition in einer Betriebsstätte in Niedersachsen?
Es kann nur einmalig ein Antrag pro Richtline bewilligt werden. Haben Sie bereits im Rahmen der Richtlinie "Digitalbonus.Niedersachsen - innovativ" eine Förderung erhalten?
Planen Sie ausschließlich Ausgaben im Bereich von Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)-Grundausstattung?
Gemeint ist hier der aktuell übliche Standard von Büroarbeitsplätzen und betrieblichen Produktions- und Ablaufprozessen.
Benötigen Sie für Ihr Unternehmen lediglich aufgrund neuer gesetzlicher Vorschriften zur Dokumentationspflicht eine spezielle Soft- oder Hardware? (Beispielsweise zur IT-Sicherheit oder Abläufen bzw. der Kommunikation mit Geschäftspartnern (z.B. E-Rezept))
Planen Sie in die Anschaffung von etablierten digitalen Lösungen zu investieren?
Die Anschaffung von Systemen, die bereits weit verbreitet sind wie z. B. ERP-Software, CRM-Software, digitale Warenwirtschaftssysteme, DMS-Systeme oder digitale Zeiterfassungssysteme stellen keine Innovationen dar.
Planen Sie eine Investition, die Ihre bereits umgesetzten Digitalisierungsaktivitäten noch weiter ausbaut und auch von Dritten als innovativ bezeichnet werden kann?
Sie sind ein KMU wenn..
..Sie weniger als 49 Mitarbeitende besitzen und entweder unter 10 Mio. € Jahresumsatz oder unter 10 Mio. € Bilanzsumme liegen
...Sie weniger als 250 Mitarbeitende besitzen und entweder unter 50 Mio. € Jahresumsatz oder unter 43 Mio. € Bilanzsumme liegen
Freiberufliche Planungsbüros oder freiberuflich tätige Personen im Bereich Life Sciences oder eHealth wählen bitte ebenfalls „Ja“ aus.
Betriebsstätte nach §12 der Abgabenordnung.
Eine Förderung nach dieser Richtlinie kann nur einmalig in Anspruch genommen werden. Eine bereits erhaltenen Förderung aus dem alten Programm „Digitalbonus Niedersachsen“ stellt keinen Ausschluss dar.
Benötigen Sie für Ihr Unternehmen lediglich aufgrund neuer gesetzlicher Vorschriften zur Dokumentationspflicht eine spezielle Soft- oder Hardware? (Beispielsweise zur IT-Sicherheit oder Abläufen bzw. der Kommunikation mit Geschäftspartnern (z. B. E-Rezept))
Beispielsweise könnten Sie Ihr Projekt einem dieser Bereiche zuordnen: Cloud-Computing/-Technologien, digitale Plattformen, MES/ERP-System, PLM-System, digitaler Zwilling, Big Data Analysen, 3D-Druck, VR/AR, Robotik, (interaktive) Assistenzsysteme, Blockchain, usw. (Aufzählung nicht abschließend).