Fördercheck Digitalbonus.Niedersachsen - innovativ

Sind Sie gewerblich (Eintragung im Handelsregister) oder als KMU des Handwerks oder als ein freiberufliches Planungsbüro tätig oder wollen Sie als freiberuflich tätige Person im Bereich Life Sciences oder eHealth investieren?

Sind Sie ein KMU (kleines und mittleres Unternehmen)?

Planen Sie eine Investition in einer Betriebsstätte in Niedersachsen?

Es kann nur einmalig ein Antrag pro Richtline bewilligt werden. Haben Sie bereits im Rahmen der Richtlinie "Digitalbonus.Niedersachsen - innovativ" eine Förderung erhalten?

Planen Sie ausschließlich Ausgaben im Bereich von Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)-Grundausstattung?

Gemeint ist hier der aktuell übliche Standard von Büroarbeitsplätzen und betrieblichen Produktions- und Ablaufprozessen.

Benötigen Sie für Ihr Unternehmen lediglich aufgrund neuer gesetzlicher Vorschriften zur Dokumentationspflicht eine spezielle Soft- oder Hardware? (Beispielsweise zur IT-Sicherheit oder Abläufen bzw. der Kommunikation mit Geschäftspartnern (z.B. E-Rezept))

Planen Sie in die Anschaffung von etablierten digitalen Lösungen zu investieren?

Die Anschaffung von Systemen, die bereits weit verbreitet sind wie z. B. ERP-Software, CRM-Software, digitale Warenwirtschaftssysteme, DMS-Systeme oder digitale Zeiterfassungssysteme stellen keine Innovationen dar.

Planen Sie eine Investition, die Ihre bereits umgesetzten Digitalisierungsaktivitäten noch weiter ausbaut und auch von Dritten als innovativ bezeichnet werden kann?

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