Lastenräder Niedersachsen für Privathaushalte (ausgelaufen)

Wichtige Hinweise!

Hinweis zur aktuellen Situation anlässlich der Rückrufaktion der Lastenräder des Herstellers Babboe: Nach aktuellem Stand tauscht der Hersteller die betroffenen Modelle aus. In diesem Fall ist die Förderung nicht beeinträchtigt. Sollten Sie den Kauf zurückabwickeln, teilen Sie uns dies bitte mit. Für weitere Fragen stehen wir unter lastenrad@nbank.de zur Verfügung.

Anträge werden nach Posteingangsdatum prioritär bearbeitet, so dass mit einer Bewilligungszeit von etwa 6 Wochen zu rechnen ist. Für die Bearbeitung der Verwendungsnachweise und der damit verbundenen Auszahlung ist derzeit mit einer Bearbeitungszeit von ca. 5 Monaten auszugehen.

Wir arbeiten mit Hochdruck an der Abarbeitung aller Vorgänge. Sofern Sie Ihren Antrag oder Verwendungsnachweis ordnungsgemäß über das Kundenportal abgesendet und per Post eingereicht haben, wird Ihr Vorgang nach Eingangsdatum bearbeitet.

Bitte sehen Sie von Rückfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrages und Ihres Verwendungsnachweises ab, da dies zu weiteren Verzögerungen bei der Bearbeitung aller Anliegen führt.

Auf einen Blick

Sie sind eine Privatperson und möchten ein Lastenrad, e-Lastenrad oder Lasten-S-Pedelec anschaffen? Mithilfe dieser Förderung zur Verbreitung von Lastenrädern können Sie einen nicht rückzahlbaren Zuschuss für den Erwerb eines Lastenrads beantragen.

  • Privatpersonen mit Hauptwohn- bzw. Sitz in Niedersachsen
  • Förderung auf maximal ein Lastenrad pro Haushalt beschränkt
  • Zuschusshöhe: 400 Euro bei der Anschaffung eines Lastenrads und 800 Euro bei der Anschaffung eines e-Lastenrads oder Lasten-S-Pedelecs
  • Ausgeschlossen von einer Förderung sind Anschaffungen von Lastenrädern, soweit deren Beschaffung nach den Förderrichtlinien des Bundes förderfähig ist oder die Anschaffung mit anderen öffentlichen Mitteln gefördert wird

Was fördern wir

Das fördern wir

  • Anschaffung eines neuen Lastenrads, e-Lastenrads oder Lasten-S-Pedelecs (ohne Zubehörteile)

Das fördern wir nicht

  • Erwerb gebrauchter Lastenräder
  • Nachrüstung von Lastenrädern mit Elektromotoren
  • Lastenräder, die ausschließlich für den Personentransport konzipiert sind (z.B. Rikschas) und Lastenräder, die selbst bzw. deren Sonderaufbauten als Verkaufsfläche genutzt werden (z.B. sog. Coffeebikes, Bierbikes)
  • Ausgaben für die Entwicklung von Prototypen
  • Anschaffung von Lastenrädern, e-Lastenrädern und Lasten-S-Pedelecs zur entgeltlichen Vermietung
  • Anschaffung von Zubehörteilen wie Sitzkissen, Regenponchos, Sicherheitsschlössern, Luftpumpen, Fahrradhelmen etc. (diese Ausgaben sind im Angebot entsprechend auszuweisen)
  • Anschaffungen von Lastenrädern, soweit deren Beschaffung nach den Förderrichtlinien des Bundes förderfähig ist oder die Anschaffung mit anderen öffentlichen Mitteln gefördert wird

Wen fördern wir

  • Privatpersonen, die ihren Hauptwohnsitz in Niedersachsen haben

Unsere Förderleistungen

  • Einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 400 Euro für die Anschaffung eines Lastenrads oder 800 Euro für die Anschaffung eines e-Lastenrads oder Lasten-S-Pedelecs
  • Die Mindestzuladung (ohne Fahrer) beträgt 40 Kilogramm
  • Das Lastenfahrrad dient überwiegend dem Transport von Gütern (Transportzweck kann auch die Personenbeförderung sein, wenn dieses nicht der überwiegende Hauptzweck ist)

Weitere Bedingungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.

So läuft der Antrag

Den Antrag auf Förderung im Rahmen des Förderprogramms Lastenräder Niedersachsen stellen Sie bitte vor Beginn des Vorhabens über das Kundenportal der NBank.

Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

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