Wassermengenmanagement

Hinweis

Nachstehende Stichtage werden wie folgt festgelegt: 31.07.2025 und 31.07.2026.

Bis dahin muss der Antrag bei der NBank jeweils postalisch vorliegen. Für jeden Maßnahmeschwerpunkt ist ein separater Antrag zu stellen.

Für fachtechnische Fragen steht Ihnen Frau von Arnim vom NLWKN unter der Emailadresse: carola.vonarnim@nlwkn.niedersachsen.de zur Verfügung.

Weitere Stichtage werden folgen und zu gegebener Zeit mitgeteilt.

Auf einen Blick

Das Programm fördert Vorhaben zur strategischen Neuausrichtung des Wassermengenmanagements und des klimafolgenorientierten Ausbaus von Infrastrukturen der Wasserversorgung und –nutzung.

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 90%
  • Die maximale Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt je nach Maßnahmeart zwischen 300.000 EUR und 500.000 Euro

Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.

Was fördern wir

Das fördern wir

  • Grundlagenarbeit zum Umgang mit der Ressource Wasser unter Berücksichtigung des durch den Klimawandel zu erwartende Veränderungen
  • Erstellung von Konzepten, Machbarkeitsstudien und Planungen zur Nutzung von Gewässern oder zum Schutz der Wasserressourcen
  • Umsetzung von Konzepten zur Wasserbewirtschaftung durch Investitionen zurAnpassung der Wasserbewirtschaftung an den Klimawandel

Das fördern wir nicht

  • Vorhaben außerhalb Niedersachens
  • Antragstellende mit Dienst- und Betriebssitz außerhalb Niedersachsens
  • Vorhaben bei denen eine rechtliche Verpflichtung besteht (Kompensationsmaßnahmen)
  • Maßnahmen, die bereits eine Förderung nach anderen Programmen erhalten
  • Vorhaben, bei denen der Nutzen für eine nachhaltige Wasserbewirtschaftung nicht im Vordergrund steht und für die auf Grund Ihrer anderen Zielrichtung speziellere Förderrichtlinien vorhanden sind

Wen fördern wir

  • Kommunale Gebietskörperschaften, Körperschafte und Anstalten des öffentlichen Rechts
  • Juristische Personen, denen die öffentliche Wasserversorgung,Trinkwassergewinnung oder Abwasserentsorgung obliegt
  • Zusammenschlüsse der vorgenannten Institutionen und/oder Unternehmen

Unsere Förderleistungen

Unser Angebot:

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss zwischen 50% und 90% der zuwendungsfähigenGesamtausgaben

Unsere Bedingungen:

  • Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt
  • Förderanträge müssen je nach Maßnahmeart ein Mindespunktziel von 60 oder 100Punkten erreichen

Weitere Bedingungen und Konditionen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.

So läuft der Antrag

Den Antrag stellen Sie bitte vor Beginn des Projekts vollständig per Post bei der NBank.

Antrag herunterladen und ausfüllen

Sie finden das Antragsformular und alle zusätzlich benötigten Antragsunterlagen auf unserer Webseite unter www.nbank.de. Dem Hinweisblatt „Einzureichende Unterlagen“ können Sie die für die Antragstellung notwendigen Unterlagen entnehmen.

Beantragen Sie Ihre Förderung

Bitte senden Sie die vollständigen und unterschriebenen Antragsunterlagen postalisch an:

Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank

Günther-Wagner-Allee 12–16

30177 Hannover

Gut zu wissen

Vergaberecht
Wichtige Informationen und Hinweise zum Vergaberecht finden Sie hier.

Downloads

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Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

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