Förderung von Weiterbildungsprojekten zur Vermittlung allgemeiner beruflicher Kompetenzen mit den Schwerpunkten: "Digitale Kompetenzen" und "Ökologische und Soziale Nachhaltigkeit"
Neuer Förderaufruf für Gesamtniedersachsen
Auf einen Blick
Wenn Sie mit Weiterbildungsmaßnahmen zur Vermittlung überbetrieblicher Kompetenzen insbesondere für Beschäftigte einen Beitrag zur Verbesserung der regionalen Fachkräftesituation leisten wollen, unterstützt Sie diese Förderung.
Die Weiterbildungen müssen den veröffentlichten Förderaufrufen für Sonderschwerpunkte zu bestimmten Themen oder für bestimmte Zielgruppen entsprechen.
Unsere Leistung, Ihre Vorteile:
- Weiterbildung vermittelt allgemein am Arbeitsmarkt verwertbare Qualifikationen, die in verschiedenen Unternehmen eingesetzt werden können
- Weiterbildung soll auch digitale Kompetenzen oder Kompetenzen zur Bewältigung des Strukturwandels beinhalten
- Zuschuss grundsätzlich bis zu 70 % im ÜR-Gebiet und im SER-Gebiet der zuwendungsfähigen Nettoausgaben
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.
Was fördern wir
Das fördern wir
Qualifizierungen (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) mit mindestens 21 Unterrichtsstunden und einer Kursgebühr pro Teilnehmenden von weniger als 8.000 Euro
Das fördern wir nicht
Einzelbetrieblich ausgerichtete Weiterbildungsprojekte, unternehmensspezifische Schulungen, Schulungen von eigenen Produkten sowie betriebsspezifisches Coaching und Unternehmensberatung
Wen fördern wir
Bildungsträgerinnen und Bildungsträger in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen oder des privaten Rechts und Personengesellschaften mit Betriebsstätte in Niedersachsen
Unsere Förderleistungen
Angebot:
- nicht rückzahlbarer Zuschuss grundsätzlich bis zu 70% im ÜR-Gebiet und SER-Gebiet der zuwendungsfähigen Nettoausgaben
Bedingungen:
- förderfähige Gesamtausgaben pro Projekt mindestens 10.000 Euro und maximal 200.000 Euro
- mindestens 21 Unterrichtsstunden pro Kursteilnehmenden
- Kursgebühr pro Teilnehmenden beträgt weniger als 8.000 Euro netto
- Laufzeit grundsätzlich auf 24 Monate beschränkt
Weitere Bedingungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.
Gut zu wissen
Das Land Niedersachsen unterstützt auch in der neuen EU-Förderperiode 2021-2027 die acht Regionalen Fachkräftebündnisse zur Verbesserung der Fachkräftesituation und Verankerung der Fachkräfteinitiative Niedersachsen in den Regionen. Die Fachkräfteprojekte werden mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds (ESF+) und Landesmitteln gefördert.
Es gibt drei verschiedene Möglichkeiten der Förderung
- Fachkräftebündnisse - Strukturprojekte
- Fachkräftebündnisse - Arbeitslosenprojekte
- Fachkräftebündnisse - Berufliche Weiterbildungsprojekte
Wenn Sie ein Projekt planen, wenden Sie sich bitte zunächst an das zuständige Fachkräftebündnis
Jedes Fachkräftebündnis verfolgt für seine Region eine bestimmte Strategie. Unter diese Strategie muss Ihr geplantes Projekt passen.
- Fachkräftebündnis SüdOstNiedersachsen
- Fachkräftebündnis Südniedersachsen
- Fachkräftebündnis Leine-Weser
- Fachkräftebündnis Nordwest
- Fachkräftebündnis JadeBay
- Fachkräftebündnis Ems-Achse
- Fachkräftebündnis Allianz für Fachkräfte Nordostniedersachsen
- Fachkräftebündnis Elbe-Weser
Weiterführende Informationen
Informations- und Kommunikationspflichten
Wichtige Informationen sowie Plakat- und Logovorlagen finden Sie hier.