Touristische Projekte

Auf einen Blick

Ziel dieser Förderung ist es, touristische Projekte zu unterstützen, die zur Anpassung an ein verändertes Informations- und Reiseverhalten im Tourismus oder zur Entwicklung wettbewerbsfähiger Organisations- und Angebotsstrukturen beitragen. Außerdem sollen Tourismusorganisationen der Reiseregionen bei dem notwendigen Prozess und entsprechenden Aktivitäten unterstützt werden, Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels umzusetzen.

  • Innovative Marketingprojekte
  • Weiterentwicklung des Tourismus in Niedersachsen
  • Neuausrichtung regionaler Tourismusorganisationen zu Destinationsmanagementorganisationen
  • Weiterentwicklung bestehender Projektideen für neuartige touristische Angebote
  • Umsetzung von Maßnahmen, die sich aus den Klimawirkungsketten des Projekts „Klimawandel anpacken – Anpassungsstrategien für den Tourismus in Niedersachsen“ ableiten lassen
  • Besondere touristische Projekte mit erheblichem Landesinteresse
  • Zuschuss bis zu 100.000 Euro pro Projekt

Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.

Was fördern wir

Das fördern wir

  • Umsetzung innovativer Marketingprojekte (1)
  • Umsetzung von Projekten landesweiter touristischer Fachorganisationen, mit denen eine Weiterentwicklung des Tourismus in Niedersachsen verfolgt wird (2)
  • Neuausrichtung regionaler Tourismusorganisationen zu Destinationsmanagementorganisationen (3)
  • Weiterentwicklung bestehender Projektideen für in der Region neuartige touristische Angebote einschließlich erster Aktivitäten zur Markteinführung (4)
  • Umsetzung von Maßnahmen, die sich aus den Klimawirkungsketten des Projekts „Klimawandel anpacken – Anpassungsstrategien für den Tourismus in Niedersachsen“ ableiten lassen und die im Verantwortungsbereich der Tourismusorganisationen der Reiseregionen liegen (5)
  • Besondere touristische Projekte, an deren Umsetzung das Land Niedersachsen ein ganz erhebliches Interesse hat, sofern eine Förderung nicht auf Grundlage sonstiger Förderrichtlinien des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung (MW) in Betracht kommt. (6)
Bitte beachten Sie, dass nicht alle aufgeführten Träger für alle genannten Fördergegenstände antragsberechtigt sind. Ausführliche Informationen finden Sie in der Richtlinie unter der Ziffer 2 und 3.

Wen fördern wir

  • Tourismusorganisationen, welche Tourismusmarketing direkt unterhalb der Ebene der Landesmarketingorganisation (TMN) betreiben
  • Niedersächsische Mitglieder des städtetouristischen Netzwerkes „about cities“ oder der Marketingkooperation „9 Städte in Niedersachsen“, die ei-ne Gebietskörperschaft vertreten
  • Touristische Vereine und Verbände mit landesweiter Zuständigkeit bzw. Verantwortung
  • Kommunale Gebietskörperschaften, juristische Personen, die steuerbe-günstigte Zwecke verfolgen
  • sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder deren Gesellschaftsverhältnisse die vorrangige Berücksichtigung öffentlicher Interessen gewährleisten.

Unsere Förderleistungen

Unser Angebot

  • Die Förderung beträgt
    • bei Maßnahmen gemäß (1), (2), (3) und (4) bis zu 50% und gemäß (5) und (6) bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben,
    • maximal 100.000 Euro pro Projekt.
  • nicht rückzahlbarer Zuschuss

Unsere Bedingungen

  • Rechtzeitige Antragstellung
    Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens bei uns gestellt werden.
  • Ausgabenerstattungsprinzip
    Zuschuss darf nur solchen Empfängerinnen und Empfängern bewilligt werden, bei denen die Gesamtfinanzierung der Projekte im Rahmen des Ausgabenerstattungsprinzips gesichert ist.
  • Beitrag zur Qualitätsverbesserung des touristischen Angebots
    Der Beitrag zur Qualitätsverbesserung des touristischen Angebots, zur internationalen Ausrichtung und zur Saisonverlängerung sowie der Innovationsgehalt, der Beitrag zur Weiterentwicklung eines barrierefreien Tourismus und die Nachhaltigkeit der Projekte werden bei der Beurteilung der Förderwürdigkeit berücksichtigt.
    Bei Maßnahmen nach (5) ist darzulegen, wie sich die geplante Maßnahme aus den Klimawirkungsketten für die jeweilige Reiseregion ableitet.
  • Laufzeit der Projekte
    Die Laufzeit von Projekten soll zwölf Monate nicht überschreiten.
Weitere Bedingungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.

So läuft der Antrag

Den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung touristischer Projekte aus Landesmitteln stellen Sie bitte vor Beginn des Vorhabens bei der NBank.

Downloads

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Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

Beratung

Beratung

Anja Benik

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