Neues Förderprogramm der Städtebauförerderung ab 2020
Hinweis
Auf einen Blick
Über diese Programmkomponente der Städtebauförderung werden städtebaulichen Gesamtmaßnahmen zur Stabilisierung und Aufwertung von Stadt- und Ortsteilen mit besonderem sozialen Entwicklungsbedarf gefördert. Hierbei handelt es sich um Gebiete, in denen erhebliche soziale Missstände mit wirtschaftlichen und städtebaulichen Problemen zusammentreffen und die aufgrund der Zusammensetzung und der wirtschaftlichen Situation der darin lebenden und arbeitenden Menschen erheblich benachteiligt sind.
- Zuschuss aus Mitteln des Landes und des Bundes
- Förderung maximal zwei Drittel der durch Einnahmen nicht gedeckten förderfähigen Ausgaben
- Bei Gemeinden in besonderer Haushaltslage Aufstockung der Förderung möglich
- Vorrangige Förderung von Gebieten mit ergänzenden Maßnahmen in Kooperation mit Dritten
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.
Was fördern wir
Das fördern wir
- Weitere Vorbereitung der Gesamtmaßnahme einschließlich der Fortschreibung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes
- Aufwertung des öffentlichen Raumes (Straßen, Wege, Plätze)
- Bau- und Ordnungsmaßnahmen die der o. g. Zielsetzung dienen
- Verfügungsfonds zur Beteiligung lokaler Akteure
- Nicht-investive Maßnahmen wie z. B. Citymanagement und die Beteiligung von Nutzungsberechtigten und von anderen Beauftragten im Sinne von § 138 BauGB sowie von Immobilien- und Standortgemeinschaften, wenn sie der Investitionsvorbereitung und -begleitung dienen
Wen fördern wir
- Städte und Gemeinden in Niedersachsen
Unsere Förderleistungen
Bedingungen
- Zuschuss aus Mitteln des Landes und des Bundes
- Förderung maximal zwei Drittel der durch Einnahmen nicht gedeckten förderfähigen Ausgaben
- Bei Gemeinden in besonderer Haushaltslage Aufstockung der Förderung möglich
- Vorrangige Förderung von Gebieten mit ergänzenden Maßnahmen in Kooperation mit Dritten