Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten

Hinweis

Neues Förderprogramm der Städtebauförerderung ab 2020

Auf einen Blick

Über diese Programmkomponente der Städtebauförderung werden städtebaulichen Gesamtmaßnahmen zur Stabilisierung und Aufwertung von Stadt- und Ortsteilen mit besonderem sozialen Entwicklungsbedarf gefördert. Hierbei handelt es sich um Gebiete, in denen erhebliche soziale Missstände mit wirtschaftlichen und städtebaulichen Problemen zusammentreffen und die aufgrund der Zusammensetzung und der wirtschaftlichen Situation der darin lebenden und arbeitenden Menschen erheblich benachteiligt sind.

  • Zuschuss aus Mitteln des Landes und des Bundes
  • Förderung maximal zwei Drittel der durch Einnahmen nicht gedeckten förderfähigen Ausgaben
  • Bei Gemeinden in besonderer Haushaltslage Aufstockung der Förderung möglich
  • Vorrangige Förderung von Gebieten mit ergänzenden Maßnahmen in Kooperation mit Dritten

Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.

Was fördern wir

Das fördern wir

  • Weitere Vorbereitung der Gesamtmaßnahme einschließlich der Fortschreibung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes
  • Aufwertung des öffentlichen Raumes (Straßen, Wege, Plätze)
  • Bau- und Ordnungsmaßnahmen die der o. g. Zielsetzung dienen
  • Verfügungsfonds zur Beteiligung lokaler Akteure
  • Nicht-investive Maßnahmen wie z. B. Citymanagement und die Beteiligung von Nutzungsberechtigten und von anderen Beauftragten im Sinne von § 138 BauGB sowie von Immobilien- und Standortgemeinschaften, wenn sie der Investitionsvorbereitung und -begleitung dienen

Wen fördern wir

  • Städte und Gemeinden in Niedersachsen

Unsere Förderleistungen

Bedingungen

  • Zuschuss aus Mitteln des Landes und des Bundes
  • Förderung maximal zwei Drittel der durch Einnahmen nicht gedeckten förderfähigen Ausgaben
  • Bei Gemeinden in besonderer Haushaltslage Aufstockung der Förderung möglich
  • Vorrangige Förderung von Gebieten mit ergänzenden Maßnahmen in Kooperation mit Dritten
Die Bedingungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.

So läuft der Antrag

Bitte wenden Sie sich vor der Antragstellung zur Aufnahme in das Programm an die Ämter für regionale Landesentwicklung, um sich persönlich und individuell beraten zu lassen. Das Antragsformular zur Aufnahme in dieses Programm finden Sie auf der Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung .

Erstberatung/Anmeldung

Nach einem Auswahlverfahren durch die Programmbehörde folgt das Antragsverfahren auf Gewährung von Fördermitteln durch die Bewilligungsstelle.

  • Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser:
    Frau Pieczyk
    Tel.: 05121 6970-126
    Frau Wegner
    Tel.: 05121 6970-125
    Frau Franzke
    Tel.: 05121 6970-124
  • Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig:
    Herr Schroeder
    Tel.: 0531 484-1042
    Frau Schwoon-Stein
    Tel.: 0531 484-1047
  • Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg:
    Frau Kellermann
    Tel.: 04131 15-1322
    Frau Gutt
    Tel.: 04131 15-1329
  • Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems:
    Frau van Dyk
    Tel.: 0441 9215-461

Antragstellung bei der NBank

Den Antrag finden Sie auf der Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz . Bitte nehmen Sie sich Zeit und füllen den Antrag sorgfältig aus.

  • Antrag auf Bewilligung von Städtebauförderungsmitteln (Anlage 12 R-StBauF)

Beantragen Sie Ihre Förderung

Bitte senden Sie die vollständigen und unterschriebenen Antragsunterlagen postalisch an:

Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
Günther-Wagner-Allee 12–16
30177 Hannover

Downloads

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Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

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