Prävention von Beleidigungen, Drohung, Hass und Gewalt gegen Amts- und Mandatsträgerinnen und Amts- und Mandatsträger

Hinweis

Vor Antragstellung empfehlen wir Ihnen eine persönliche Beratung. Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie:

Sabrina Fürstenberg-Wiegmann
Telefon: 0511 30031-9867
E-Mail: Sabrina.fuerstenberg-wiegmann@nbank.de

Valerie Linowitzki
Telefon: 0511 30031-9280
E-Mail: Valerie.linowitzki@nbank.de

Auf einen Blick

Das Programm hat das Ziel, durch verschiedene Maßnahmen und Projekte Beleidigungen, Drohungen, Hass und Gewalt gegenüber kommunalen Amts- und Mandatsträgerinnen sowie Amts- und Mandatsträgern einzudämmen und ihnen präventiv entgegenzuwirken.

Unsere Leistung, Ihre Vorteile:

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 80 %
  • Pilot- und Modellprojekte.

Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.

Was fördern wir

Pilot- und Modellprojekte zur Implementierung und Fortentwicklung von Maßnahmen zur Prävention von Beleidigungen, Drohungen, Hass und Gewalt gegen kommunale Amts- und Mandatstragende, zum Beispiel:

Das fördern wir

  • Lokale Öffentlichkeitskampagnen;
  • Förderung von Zivilcourage, insbesondere von Heranwachsenden und Erwachsenen;
  • Maßnahmen der politischen Bildung zur Förderung der Wertschätzung von sozialpolitischem Engagement;
  • Präventionsprojekte im Bereich Hate Speech;
  • Projekte zur Vermittlung der Bedeutung der Kernelemente der freiheitlich demokratischen Grundordnung;
  • u.v.m

Das fördern wir nicht

  • Andere kriminal- / gewaltpräventive Projekte.
  • Einzelpersonen und Antragstellende aus dem Ausland.
  • Antragstellende aus dem Ausland.
  • Projekte und Maßnahmen außerhalb von Niedersachsen.
  • Bauliche Maßnahmen (Notfall-, Alarm- und Überwachungseinrichtungen, Videoüberwachungen, Zugangskontrollsystem etc.) und reine Sicherheitsanalysen ohne Anwendungsbezug.

Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.

Wen fördern wir

  • Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts

Unsere Förderleistungen

Unsere Angebote:

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, höchstens jedoch 30.000 Euro je Kalenderjahr
  • Abweichend von VV Gk Nr. 1.1 zu § 44 LHO wird die Mindesthöchstgrenze auf 15.000 Euro herabgesetzt

Unsere Bedingungen:

  • Zuwendungsempfangende, die ihre Sitz nicht in Niedersachsen haben, müssen nachweisen, dass sich ihr Tätigkeitsschwerpunkt und das zu fördernde Projekt auf Niedersachsen beziehen.
  • Die Laufzeit eines Projektes kann bis zu zwei aufeinanderfolgende Kalenderjahre betragen.
  • Personal- und Sachausgaben sind zuwendungsfähig, soweit sie durch das Projekt zusätzlich entstehen:
    - Personalausgaben: eigenes Personal, Honorarpersonal und Ehrenamtliche.
    - Sachausgaben: Raumkosten, Ausgaben für notwendige Büroausstattung, deren Unterhaltung sowie die Ausstattung eines Büroarbeitsplatzes mit Informations- und Kommunikationstechnologie, Reisekosten, Ausgaben für Fortbildungen, Öffentlichkeitsarbeit und Büromaterial
.

So läuft der Antrag

Die Beantragung erfolgt postalisch. Das Antragsformular und alle weiteren Unterlagen finden Sie im Downloadbereich des Förderprogramms.

Bitte senden Sie den vollständigen und unterschriebenen Antrag postalisch an:
Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
Günther-Wagner-Allee 12–16
30177 Hannover

Downloads

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Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

Sabrina Fürstenberg-Wiegmann

Sabrina Fürstenberg-Wiegmann

Förderberatung
Valerie Linowitzk

Valerie Linowitzk

Förderberatung
Maike Pegel

Maike Pegel

Fördermanagement

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