Niedersachsen Invest GRW

Wichtige Hinweise

Die Antragstellung erfolgt über das neue Kundenportal. Zusätzlich ist der Antrag auszudrucken, zu unterschreiben und im Hause der NBank oder in einer unserer Beratungsstellen einzureichen.

Bitte beachten Sie die neue Richtlinienänderung, die zum 15.11.2024 gültig geworden ist.

Ab dem 01.01.2025 ist eine Förderung von fossilen Heizkesseln gem. Art. 17 Abs. 15 der Europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) ausgeschlossen.

Auf einen Blick

Als kleines, mittleres (KMU) oder großes Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft inklusive des Beherbergungsgewerbes wollen Sie sozialversicherungspflichtige Dauerarbeitsplätze schaffen, die Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells erhöhen und die niedrigschwelligen Anforderungen an den Innovations- oder Digitalisierungsgrad einhalten und einen nachhaltigen Beitrag zum Umweltschutz leisten? Dann können Sie hierfür einen Zuschuss bei der NBank beantragen.

Dieses Förderprogramm richtet sich an Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft innerhalb des Zielgebiets der „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW): Landkreise Ammerland, Aurich, Cloppenburg, Cuxhaven, Diepholz, Friesland, Goslar, Göttingen, Hameln-Pyrmont, Heidekreis, Helmstedt, Holzminden, Leer, Lüchow-Dannenberg, Nienburg (Weser), Northeim, Oldenburg, Osnabrück, Osterholz, Rotenburg (Wümme), Schaumburg, Uelzen, Wesermarsch, Wittmund sowie kreisfreie Städte Delmenhorst, Emden, Oldenburg (Oldb), Osnabrück und Wilhelmshaven.

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss von maximal 65 % (abhängig u. a. von der Maßnahmeart und beihilferechtlichen Grundlage)
  • Investitionsvorhaben bei kleinen und mittleren Unternehmen sowie großen Unternehmen
  • CO₂-reduzierende Zusatzinvestitionen

Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.

Was fördern wir

Das fördern wir

Investitionsvorhaben bei kleinen und mittleren Unternehmen

  • Errichtungsinvestitionen
  • Erweiterungsinvestitionen
  • Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte
  • Grundlegende Änderung des Produktionsprozesses
  • Erwerb von Vermögenswerten einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre

Investitionsvorhaben bei großen Unternehmen

  • Errichtungsinvestitionen
  • Diversifizierung der Tätigkeit einer Betriebsstätte, sofern die neue Tätigkeit nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit wie die früher in der Betriebsstätte ausgeübte Tätigkeit ist
  • Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre

CO-reduzierende Zusatzinvestitionen unabhängig von der Größe des Unternehmens

  • Investitionen mit besonderen Umweltschutzeffekten
  • Investitionen mit besonderen Energieeffizienzeffekten
  • Investitionen zur Deckung des Energieeigenbedarfs aus erneuerbaren Quellen

Das fördern wir nicht

  • Großunternehmen im D-Fördergebiet ohne CO₂-reduzierende Zusatzinvestitionen gem. Ziffer 2.2. der Richtlinie
  • Erweiterungsinvestitionen bei Großunternehmen
  • Vorhaben zur Deckung des Energieeigenbedarfs aus erneuerbaren Quellen für die eine Förderung nach dem EEG für dieselben förderfähigen Kosten erfolgt
  • Vorhaben, die eine landesinterne Betriebsverlagerung ohne Erweiterungscharakter beinhalten
  • Vorhaben mit einer Vorförderung derselben Betriebsstätte, solange die Verwendungsnachweisprüfung noch nicht abgeschlossen ist
  • Vorhaben mit einer Fördersumme unter 20.000 Euro
  • Nicht unmittelbar mit der Verbesserung des Umweltschutzes zusammenhängende Kosten und Investitionsvorhaben
  • Nicht unmittelbar mit der Verbesserung der Energieeffizienz zusammenhängende Kosten
  • Nicht unmittelbar mit der Verbesserung des Umweltschutzes zusammenhängende Kosten
  • Unternehmen in Schwierigkeiten gem. Art. 1 Abs. 4 lit. C) i. .V.m. Art. 2 Abs. 18 AGVO
  • Durch die Richtlinie ausgeschlossenen Ausgaben und Investitionsgüter

Wen fördern wir

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Haupterwerb, die wirtschaftlich und dauerhaft am Markt als Unternehmen tätig sind und

  • die Realisierung eines Investitionsvorhabens in Niedersachsen planen
  • in der zu fördernden Betriebsstätte eine Tätigkeit gemäß Anhang 4.1 und Anhang 4.2 durchführen.

Hinweise für das Beherbergungsgewerbe

  • Für Investitionsvorhaben im Beherbergungsgewerbe gelten zusätzlich die Regelungen der Anlage 2 der Richtlinie

Unsere Förderleistungen

Unser Angebot:

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss bis maximal 65 % (abhängig u. a. von der Maßnahmeart und beihilferechtlichen Grundlage)

Unsere Bedingungen:

  • Die NBank muss vor Beginn des Investitionsvorhabens schriftlich bestätigen, dass die Fördervoraussetzungen vorbehaltlich einer detaillierten Prüfung dem Grunde nach erfüllt werden. Erst danach kann mit dem Vorhaben förderunschädlich begonnen werden
  • Die Betriebsstätte befindet sich in Niedersachsen in ausgewiesenen Fördergebieten gem. Anhang 5 des GRW-Koordinierungsrahmens
  • Mit der Antragstellung muss ein Nachweis erbracht werden, dass mit dem Investitionsvorhaben gem. Ziffer 2.1 der Richtlinie das Geschäftsmodell durch Erhöhung des Innovationsgrades oder des Digitalisierungsgrades zukunftsfähiger wird. Für beides gilt die Definition „new to the firm“ als hinreichend

Weitere Bedingungen und Konditionen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.

So läuft der Antrag

Den Antrag stellen Sie bitte vor Beginn des Projekts über unser Kundenportal. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch die Antragstellung geführt.

Der Förderantrag ist durch die Person einzureichen, welche die betriebliche Investition vornimmt. Bei steuerlich anerkannten Betriebsaufspaltungen, einer Mitunternehmerschaft im Rahmen von in Organschaft verbundenen Unternehmen oder sonstigen Investor-Nutzer-Konstellationen ist derjenige antragsberechtigt, der die Wirtschaftsgüter nutzt. Eine Förderung ist im letztgenannten Fall aber nur dann möglich, wenn Investor und Nutzer die gesamtschuldnerische Haftung übernehmen.

Sie haben die Möglichkeit Ihre Projektbeschreibung, den Finanzierungsplan und die Investitionsgüterliste vor Antragstellung bei uns einzureichen, um eine erste Einschätzung über die Einhaltung der richtlinienspezifischen Rahmenbedingungen und die grundsätzliche Förderfähigkeit von uns zu erhalten. Schicken Sie dafür diese Projektunterlagen per E-Mail an: betriebliche.investition@nbank.de

Downloads

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Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

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