NBank Investkredit

Wichtiger Hinweis

Für den NBank-Investitionskredit (NIK) war am 04.12.2024 der letzte Antragstag. Eine Weiterführung wird derzeit vorbereitet, wir werden dazu noch in diesem Monat informieren. Gern können weiterhin Anträge gestellt werden, über die wir Anfang 2025 entscheiden werden.
Insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung ist der NIK ein sinnvolles Produkt, das wir den Unternehmen weiterhin zur Verfügung stellen wollen.

Unser Erklärvideo zum NBank Investkredit finden Sie hier.

Auf einen Blick

Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und Freiberufler in Niedersachsen kann Ihnen diese Förderung langfristige Investitionen ermöglichen oder Betriebsmittelfinanzierungen erleichtern. Mit der Darlehensvergabe sollen Investitionen in Transformationsprozesse gefördert werden, welche u. a. in Folge der Auswirkungen des andauernden Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine zu beschleunigen sind. Dies gilt insbesondere für die Bereiche Energie und technologische Transformation, sowie Umstellungsinvestitionen aufgrund Beeinträchtigung von Lieferketten. Eine Antragstellung ist bis zum 04.12.2024 möglich.

  • Investitionen in Niedersachsen mit Aussicht auf wirtschaftlichen Erfolg
  • Auch für Betriebsmittelfinanzierung möglich
  • Finanzierungsanteil: bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
  • Darlehensbetrag für Investitionen und/oder Betriebsmittel: 50.000 Euro bis 4.000.000 Euro
  • Laufzeiten 5, 7, 10 Jahre, 2 Jahre ohne Tilgung bei 10-jähriger Laufzeit; Laufzeit Betriebsmitteldarlehen max. 5 Jahre
  • Zinsbindung entspricht jeweils der gewünschten Darlehenslaufzeit

Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.

Was fördern wir

Das fördern wir

  • Investitionen in Niedersachsen, die einer mittel- und langfristigen Unterstützung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen
  • Betriebsmittel zum Ausgleich von veränderungs- und wachstumsbedingtem Liquiditätsbedarf, zur Ausweitung der Unternehmensaktivitäten und zum Ausgleich vorübergehender Liquiditätsengpässe infolge des Ukraine-Krieges

Das fördern wir nicht

  • Landwirtschaftliche Unternehmen der Primärproduktion, der Fischerei und der Aquakultur sowie Investitionen in Ölmühlen
  • Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU
  • Exportbeihilfen bzw. Schutzmaßnahmen von heimischen Gütern vor Importen
  • Treuhandkonstruktionen und stille Beteiligungen ohne Zusammenhang zu tätigen Beteiligungen
  • In-sich-Geschäfte, wie z. B. der Erwerb aus dem Eigentum des Ehegatten bzw. Lebenspartners, Vermögensübertragungen zwischen Unternehmen einer Unternehmensgruppe oder im Rahmen von Betriebsaufspaltungen
  • Finanzierung von Umschuldungen und abgeschlossener Vorhaben sowie die Anschlussfinanzierungen und Prolongationen

Wen fördern wir

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, die mindestens drei Jahre alt sind
  • Freiberuflich Tätige, die mindestens drei Jahre am Markt tätig sind

Unsere Förderleistungen

Höhe der Förderung:
Finanzierungsanteil: bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
Darlehensbetrag: 50.000 bis 4.000.000 Euro je Vorhaben

Laufzeit der Darlehen:
5 Jahre: Betriebsmittelfinanzierungen, Investitionsfinanzierungen,
7 Jahre
: Investitionsfinanzierungen,
10 Jahre (2 Tilgungsfreijahre):
Investitionsfinanzierungen
Für Investitionsfinanzierungen müssen die Investitionsgüter im Anlagevermögen aktivierungsfähig und entsprechend ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzung finanziert sein.

Zinsen:
Kundenindividueller Zinssatz:
Der Zinssatz richtet sich nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Kreditnehmers (Bonität) und dem Wert der für das Darlehen gestellten Sicherheiten. Er wird von der Hausbank festgesetzt. Daraus wird das Darlehen einer von der NBank vorgegebenen Preisklasse zugeordnet. Jede Preisklasse deckt eine Bandbreite ab, die durch einen Maximalzinssatz begrenzt wird. Dieser Maximalzinssatz begrenzt auch den kundenindividuellen Höchstzinssatz.

Weitere Konditionen und Bedingungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.

So läuft der Antrag

Das Darlehen wird nicht direkt von der NBank an den Darlehensnehmer gewährt, sondern ausschließlich über die Hausbank. Das Institut leitet das Darlehen durch und übernimmt die Haftung in Höhe eines Anteils von 20 %. Der Antrag muss daher bei der Hausbank gestellt werden; die Hausbank ist frei zu wählen.

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über die Hausbanken:

  • Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Das ist bereits der Fall, wenn der Hausbank ein hinreichend konkretisierter, formloser Antrag vorliegt oder wenn ein konkretes Finanzierungsgespräch (hinsichtlich dieses Darlehens) aktenkundig ist.
  • Der Antrag muss spätestens drei Monate nach Beginn des Vorhabens bei der NBank vorliegen.
  • Werden für das Investitionsvorhaben andere als im Antrag genannte öffentliche Finanzierungshilfen beantragt oder bewilligt, muss dies der NBank unverzüglich mitgeteilt werden.

Schritt 1: Antrag ausfüllen

Bitte nehmen Sie sich Zeit und besprechen Sie mit Ihrer Beratung bei der Hausbank Ihr Vorhaben sowie den Antrag. In der Besprechung sollten Sie auch die Schwerpunkte Ihrer unternehmerischen Tätigkeit darlegen und anhand von geeignetem Zahlenmaterial die Erfolgsaussichten des Vorhabens begründen. Die NBank behält sich vor, über Ihre Hausbank ergänzende Unterlagen anzufordern, falls es für die Bearbeitung nötig sein sollte.

Schritt 2: Beantragung des Darlehens

Nach erfolgreicher Prüfung Ihres Antrages wird Ihre Hausbank diesen an uns weiterleiten. Die NBank prüft Ihren Antrag auf Basis der übermittelten Daten. Wird Ihr Antrag auch bei uns erfolgreich geprüft, erhält Ihre Hausbank eine entsprechende Mitteilung.

Downloads

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Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

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