Derzeit ist für die Hannover-Messe 2025 vom 31.03. bis zum 04.04.2025 je ein Gemeinschaftsstand für die „Digitalisierung“ und ein Stand für „Energy/Industrial Supply“ vorgesehen.
Für die Hannover-Messe 2025 hat sich die FAIRworldwide GmbH für die beiden Stände qualifiziert. Von jetzt an können sich interessierte Unternehmen für einen Stand bewerben. Bitte nehmen Sie entsprechenden Kontakt auf. Die Ansprechpersonen finden Sie unter „Was fördern wir".
Detailinformationen zu aktuellen Messen 2025
Auf einen Blick
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) oder Freiberufler Ihre Exportorientierung steigern wollen, können Sie über internationale Leitmessen im Inland und Ausland Ihre Absatzmärkte erweitern. Mithilfe der Messeförderung Gemeinschaftsstände können Sie die Kosten und Risiken einer solchen Messebeteiligung reduzieren und so betriebsgrößenspezifische Nachteile ausgleichen.
- Teilnahme an Messen auf Gemeinschaftsständen
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss bei Messebeteiligung bis zu 13.500 Euro
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.
Was fördern wir
Das fördern wir
- Organisation und Betrieb von Gemeinschaftsständen des Landes Niedersachsen mit mindestens acht niedersächsischen Unternehmen
- Teilnahme an Messen auf Gemeinschaftsständen anderer Anbieterinnen und Anbieter, soweit diese nicht von oder im Auftrag der öffentlichen Hand organisiert werden
- Für 2025 sind zurzeit vom Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung (MW) folgende Messen und Schwerpunktthemen zum Antragsverfahren vorgesehen:
- Hannover-Messe 2025 vom 31.03. bis zum 04.04.2025
-Stand "Digitalisierung"
-Stand Energie/Industrial Supply
- Hannover-Messe 2025 vom 31.03. bis zum 04.04.2025
- Organisierende:
FAIRworldwide Messe- und Veranstaltungsmanagement GmbH
Hermann-Köhl-Str. 7
28199 Bremen
Ansprechpersonen: Frau Alewelt und Frau Fehrmann
Telefon: 0421 69620592 oder 0160 1631130
www.fairworldwide.com
Wen fördern wir
- Kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen
- Freiberufliche Personen mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen
Unsere Förderleistungen
- Messebeteiligungen Gemeinschaftsstand Inland: maximal 80% der förderfähigen Ausgaben für ein KMU, höchstens 12.000 Euro bzw. bei neugegründeten KMU bis zu 90 %, höchstens 13.500 Euro
- Bei der Teilnahme an einem Gemeinschaftsstand des MW im Ausland beträgt die Förderung bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 5.000 Euro bei Messen innerhalb der EU und 8.000 Euro bei Messen in den übrigen Ländern.
Für Organisatoren/Organisatorinnen:
- Förderfähig sind alle für die Organisation und den Betrieb des Standes notwendigen Ausgaben
Für Teilnehmende:
- Für Messebeteiligungen auf Gemeinschaftsständen im In- und Ausland können Teilnehmende die Förderung insgesamt zwei Mal in Anspruch nehmen
- Die Organisatorin und der Organisator ist verpflichtet, die Ausstellerinnen und Aussteller zu beraten und zu betreuen. Dies gilt für die Dauer der Messe, als auch für Vor- und Nachbereitungsphasen.
Gut zu wissen
AUMA Verband der deutschen Messewirtschaft - Katalog für förderfähige Messen