Eine Bewerbung für den Jugendklimawettbewerb ist leider nicht mehr möglich.
Hinweis
Auf einen Blick
Ihr möchtet einen Beitrag zum Klimaschutz leisten und habt eine gute Idee wie Ihr das in die Tat umsetzen könnt. Wir bieten Euch dazu eine passende Förderung. Im Rahmen eines Wettbewerbs könnt Ihr Eure Ideen vorstellen und wenn Ihr gewinnt, diese auch umsetzen.
- Finanzierungsmöglichkeiten von Klimaschutzvorhaben und klimabezogener Projekte
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss zwischen 95% und 100%
Was fördern wir
Gefördert werden nicht-investive Einzelprojekte junger Menschen, mit klar dargelegtem Fokus und Bezug auf:
Das fördern wir
- Klimaschutz (z.B. CO2-Reduktion, Ressourcenschutz, Energieeinsparung, Verhaltensänderung, Mobilität) und
- Klimafolgenanpassung (z.B. Verbesserung des Mikroklimas, Bevölkerungsschutz, Informationskampagnen)
Das fördern wir nicht
Vorhaben:
- außerhalb Niedersachsens
- mit Grunderwerb
- bei denen eine rechtliche Verpflichtung besteht
- die im Rahmen von institutionellen Förderungen von Einrichtungen abgewickelt werden
- die laufende Kosten nach Projektabschluss bewirken
- die überwiegend der Selbstdarstellung von Organisationen dienen
Wen fördern wir
- Gemeinnützige und gemeinwohlorientierte Einrichtungen
- Sport- und Schulvereine
- Einrichtungen der Bildungs-, Sozial- oder Jugendhilfe
- Jugendverbände
- Kulturvereine und –einrichtungen
- Religionsgemeinschaften
- Stiftungen und Verbände oder Institutionen, die die Schirmherrschaft für Zusammenschlüsse junger Menschen übernommen haben
in denen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre organisiert sind. Eine Mitgliedschaft in der jeweiligen Organisation ist jedoch nicht erforderlich
Unsere Förderleistungen
Unser Angebot:
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe 100% (Vollfinanzierung) der förderfähigen Ausgaben bzw. in Höhe von 95% (Anteilsfinanzierung) bei Gebietskörperschaften oder deren Trägerschaft
- Höhe der Zuwendung beträgt zwischen 2.500 Euro und 200.000 Euro
Unsere Bedingungen:
- Ein positiver Juryentscheid im Rahmen des Wettbewerbs
- Mit der Durchführung der Maßnahme darf erst nach Erhalt eines Zuwendungsbescheides begonnen werden