Auf einen Blick
Sie möchten am Forschungsrahmenprogramm der EU „Horizont Europa“ teilnehmen? Wir bieten kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) die Möglichkeit, die Erstellung von Projektanträgen in den Säulen 2 „Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas“ und 3 „Innovatives Europa“ durch externe Dienstleistungen finanziell zu unterstützen.
- Beratung zu Ihrem Fördervorhaben
- Beauftragung externer Dienstleistender zur Unterstützung bei der Teilnahme an forschungs-, entwicklungs- und innovationsrelevanten Projekten in den Säulen 2 und 3 (hier nur EIC Accelerator) in Horizont Europa.
- Zuschuss in Höhe von bis zu 60% der förderfähigen Ausgaben, bis zu einem Betrag von maximal 30.000 Euro für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.
Was fördern wir
Das fördern wir
Gefördert wird die Inanspruchnahme externer Dienstleistungen zur Vorbereitung von europäischen Projektanträgen in KMU relevanten Bereichen von Horizont Europa:
- Vorbereitung eines Antrags für eine Projektkoordination in der Säule 2 von Horizont Europa
- Vorbereitung eines Antrags als Partner/-in in einem Projektantrag in der Säule 2 von Horizont Europa.
- Vorbereitung der zweiten Stufe (Vollantrag) für die Teilnahme am EIC Accelerator in der Säule 3 Horizont Europa.
Das fördern wir nicht
- Unternehmen, welche derzeit bereits eine Förderung aus EFRE-Mitteln oder aus anderen Mitteln der EU aus einem Landesprogramm für dieses Vorhaben erhalten bzw. beantragt haben.
- Dienstleistungen, die bereits im Auftrag der EU, vom Bund oder dem Land Niedersachsen im Rahmen des zu beantragenden EU-Projekts kostenfrei, anteilig oder voll finanziert zur Verfügung gestellt werden sowie solche, die im Rahmen eines öffentlichen Förderauftrags von entsprechenden Organisationen angeboten werden.
- Dienstleistungen durch Betriebsangehörige
- Dienstleistungen durch ein unmittelbar oder mittelbar mit dem Antragstellenden verbundenen Unternehmen (vgl. § 15 AktG)
- Dienstleistungen durch Ehegatten, eingetragene Lebenspartner/-in oder Verwandte ersten Grades des Antragstellenden.
Wen fördern wir
- Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen
- Die bei der EU zu beantragenden Vorhaben müssen in einem der Stärkefelder der RIS3-Strategie durchgeführt werden (Mobilität, Lebenswissenschaften, Energietechnologien und -systeme, Land- und Ernährungswirtschaft, Neue Materialien, Produktionstechnik, Maritime Wirtschaft, Digitale Wirtschaft)
Unsere Förderleistungen
Unsere Angebote
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 60% der förderfähigen Ausgaben bis zu einem Betrag von maximal 30.000 Euro.
Unsere Bedingungen:
- Es gibt eine zum Vorhaben passende Ausschreibung in der Säule 2 von Horizont Europa oder
- das Vorhaben hat die Phase 1 des EIC Accelerators erfolgreich absolviert
- Es fand ein Aufschluss- und Beratungsgespräch mit der EU-Fachberatung des Enterprise Europe Network (EEN) der NBank statt
- Ein Nachweis einer angemessenen Qualifikation auf dem Gebiet der bundesweiten und/oder europäischen Forschungs- und Innovationsförderung des Dienstleisters liegt vor
- Die Gesamtfinanzierung ist vom antragstellenden Unternehmen sicherzustellen Es gilt das Erstattungsprinzip, d.h. die Auszahlung des Zuschusses erfolgt grundsätzlich erst nach Einreichung und Prüfung der Belege und nur für die tatsächlich entstandenen förderfähigen Ausgaben.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.