Hochwasserhilfe 2023 - Privathaushalte

Wichtige Hinweise

Mit dem Fördercheck können Sie schnell und einfach prüfen, ob Ihr Privathaushalt die zentralen Förderbedingungen erfüllt. Der Fördercheck dauert nur wenige Minuten.

Antragsstichtag ist der 31.10.2024.

Den Erhebungsbogen finden Sie unten in der Download-Liste.

Auf einen Blick

Das Land Niedersachsen gewährt betroffenen Privathaushalten eine finanzielle Hilfe (zusätzliche Unterstützungsleistung) für die durch das Hochwasser im Dezember/Januar 2023/2024 entstandenen Schäden.

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss aus Mitteln des Landes

Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.

Was fördern wir

Finanzielle Hilfe wird bei folgenden Ausgaben geleistet:

Das fördern wir

  • Instandsetzung von durch das Hochwasser beschädigten Wohngebäuden einschließlich denkmalgerechter Wiederinstandsetzung
  • Neuerrichtung oder Erwerb von gleichartigen Wohngebäuden als Ersatz für zerstörte Wohngebäude
  • Modernisierungsmaßnahmen im Rahmen der Schadensbeseitigung in begründeten Fällen
  • Schadensbeseitigung bei privaten Brücken
  • Ausgaben für Abriss- und Aufräumarbeiten im Zusammenhang mit den vorgenannten Punkten
  • Reparatur und Wiederbeschaffung von beschädigten/zerstörten Hausratgegenständen

Das fördern wir nicht

  • Eigenleistungen zur Schadensbeseitigung sind nicht förderfähig

Wen fördern wir

  • Eigentümerinnen und Eigentümern von selbst genutzten und nicht gewerblich vermieteten Wohngebäuden
  • Private Mietende

Unsere Förderleistungen

Unsere Angebote:

  • Förderung aufgrund eines Gutachtens (80 %-Förderung) oder als Pauschale bei Gebäudeschäden
  • Förderung als Pauschale für Hausratschäden

Unsere Bedingungen:

  • Mindestschadenssumme 1.000 Euro
  • Das Grundstück muss innerhalb eines vom Hochwasser betroffenen und in der Richtlinie geführten Flusseinzugsgebiets liegen
  • Versicherungsschutz bestand nicht, wird aber für die Zukunft nachgewiesen

Weitere Bedingungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.

So läuft der Antrag

Unter den Downloads finden Sie die Anlage zum Antrag, den Erhebungsbogen. Nachdem Sie diesen vollständig ausgefüllt haben, stellen Sie über das Kundenportal einen Antrag. Im Laufe der Antragstellung ist der Erhebungsbogen als Pflichtdokument hochzuladen und samt des Online-Antrags und weiterer Unterlagen abzusenden.

Downloads

Unsere Formulare werden in Ihrem Browser nicht angezeigt?

Klicken Sie mit der rechten Maustaste auf das gewünschte Dokument, wählen Sie „Ziel speichern unter…“ und speichern Sie das Dokument auf Ihrem PC. Anschließend öffnen Sie das Dokument direkt (über rechte Maustaste „öffnen mit“) von dem Speicherort auf Ihrem PC mit dem aktuellen Adobe Acrobat Reader.

Adobe Acrobat Reader

Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

Diesen Beitrag teilen: