Giganetzausbau in Grauen Flecken in Niedersachen 2.0

Auf einen Blick

Als Landkreis, kreisfreie Stadt, Region Hannover sowie deren kommunalen Zweckverbänden und Unternehmen in ausschließlicher öffentlicher Trägerschaft können Sie eine Förderung zur Schaffung von gigabitfähigen Netzen in sog. Grauen Flecken in Niedersachsen erhalten. Der Zweck dieser Förderung ist die Unterstützung eines effektiven und technologieneutralen Breitbandausbaus zur Erreichung eines nachhaltigen und hochleistungsfähigen Gigabitnetzes.

  • Beratung zu Ihrem Fördervorhaben
  • Beratung zu den Finanzierungsmöglichkeiten für Breitbandprojekte im Betreibermodell (Kommmunalkredit)
  • Zuschuss von 25%

Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.

Was fördern wir

Wir fördern Ihr Breitbandprojekt durch unsere Expertise:

Das fördern wir

  • Ausgaben zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke bei privatwirtschaftlichen Betreibenden von Breitbandinfrastrukturen nach Ziffer 3.1 der Förderrichtlinie des Bundes
  • Ausgaben zur Realisierung eines Betreibermodells nach Ziffer 3.2 der Förderrichtlinie des Bundes
  • Übernahme von Baukostenzuschüssen zur Erschließung einer schwer erschließbaren Einzellage gem. Ziffer 5.3 der Förderrichtlinie des Bundes

Das fördern wir nicht

  • Vorhaben nach Ziffer 3.3 der Förderrichtlinie des Bundes
  • Vorhaben nach Ziffer 3.1 (Wirtschaftlichkeitslückenförderung) und 3.2 (Betreibermodell) der Förerrichtlinie des Bundes mit einer Fördersumme unter 100.000 Euro (Bagatellgrenze), mit Ausnahme von Ziffer 6.8 Satz 1 ( z.B. Kosteneinsparung aufgrund der Nutzung alternativer Netztechnologie oder alternativer Verlegemethoden) der Förderrichtlinie des Bundes
  • Finanzierungskosten oder andere nicht investive Ausgaben, siehe § 13 Absatz 3 Satz 2 und 3 LHO
  • Bereits abgeschlossene Projekte

Wen fördern wir

  • Landkreise
  • kreisfreie Städte
  • Region Hannover sowie deren kommunale Zweckverbände
  • Unternehmen in ausschließlicher öffentlicher Trägerschaft

Unsere Förderleistungen

Unser Angebot

  • unabhängige, individuelle, umfassende und bedarfsgerechte Beratung durch Expertinnen und Experten der NBank
  • Nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 25% der förderfähigen Ausgaben

Unsere Bedingungen

  • Angemessene Eigenleistung: mindestens 10% der förderfähigen Ausgaben müssen in der Regel als Eigenleistung erbracht werden (Ziffer 6.8 der Förderrichtlinie des Bundes)
  • Informationen zu einem geplanten Förderverfahren sind durch frühzeitige Kontaktaufnahme beim Projektträger, dem Breitbandzentrum Niedersachsen-Bremen oder einer anderen vom Land benannten Stelle (Breitbandkompetenzstelle) mitzuteilen
  • Vorläufiger, bestandskräftiger Bundesförderbescheid auf Basis der Richtlinie zur Förderung des Gigabitausbaus der Telekommuniaktionsnetze in der Bundesrepublik Deutschland vom 26.04.2021

Weitere Bedingungen und Konditionen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.

So läuft der Antrag

Den Antrag stellen Sie bitte per Post bei der NBank. Den entsprechenden Vordruck hierzu finden Sie auf der Internetseite der NBank. Eine Antragstellung bei der NBank ist erst nach vorheriger Antragsstellung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland vom 26.04.2021, in Fortführung Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 vom 31.03.2023, beim Bund möglich.

Downloads

Unsere Formulare werden in Ihrem Browser nicht angezeigt?

Klicken Sie mit der rechten Maustaste auf das gewünschte Dokument, wählen Sie „Ziel speichern unter…“ und speichern Sie das Dokument auf Ihrem PC. Anschließend öffnen Sie das Dokument direkt (über rechte Maustaste „öffnen mit“) von dem Speicherort auf Ihrem PC mit dem aktuellen Adobe Acrobat Reader.

Adobe Acrobat Reader

Ihr NBank-Kontakt zu dieser Förderung

Diesen Beitrag teilen: