Durch eine Anpassung des Förderprogramms ist ab sofort auch eine Förderung im Bereich Lückenschluss möglich. Für weitere Informationen nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
Hinweis
Auf einen Blick
Vorrangig als Landkreis, kreisfreie Stadt, Region Hannover sowie deren kommunalen Zweckverbänden und Unternehmen in ausschließlicher öffentlicher Trägerschaft können Sie eine Förderung zur Schaffung von gigabitfähigen Netzen in sog. Grauen Flecken in Niedersachsen erhalten. Der Zweck dieser Förderung ist die Unterstützung eines effektiven und technologieneutralen Breitbandausbaus zur Erreichung eines nachhaltigen und hochleistungsfähigen Gigabitnetzes.
- Beratung zu Ihrem Fördervorhaben
- Beratung zu den Finanzierungsmöglichkeiten für Breitbandprojekte im Betreibermodell (Kommmunalkredit)
- Zuschuss von grundsätzlich 25%
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.
Was fördern wir
Wir fördern Ihr Breitbandprojekt durch unsere Expertise:
Das fördern wir
- Ausgaben zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke bei privatwirtschaftlichen Betreibenden von Breitbandinfrastrukturen nach Ziffer 3.1 der Förderrichtlinie des Bundes
- Ausgaben zur Realisierung eines Betreibermodells nach Ziffer 3.2 der Förderrichtlinie des Bundes
Das fördern wir nicht
- Vorhaben nach Ziffer 3.3 der Förderrichtlinie des Bundes
- Finanzierungs-und Personalkosten sowie andere nicht investive Ausgaben, siehe § 13 Absatz 3 Satz 2 und 3 LHO
- Bereits abgeschlossene Projekte
Wen fördern wir
- Landkreise
- kreisfreie Städte
- Region Hannover sowie deren kommunale Zweckverbände
- Unternehmen in ausschließlicher öffentlicher Trägerschaft
- Gemeinden, Samtgemeinden etc. sind auf Antrag möglich
Unsere Förderleistungen
Unser Angebot
- Nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 25% der förderfähigen Ausgaben
Unsere Bedingungen
- Angemessene Eigenleistung: mindestens 10% der förderfähigen Ausgaben müssen in der Regel als Eigenleistung erbracht werden (Ziffer 6.9 der Förderrichtlinie des Bundes)
- Informationen zu einem geplanten Förderverfahren sind durch frühzeitige Kontaktaufnahme beim Projektträger, dem Breitbandzentrum Niedersachsen-Bremen mitzuteilen
- Vorläufiger, bestandskräftiger Bundesförderbescheid auf Basis der Richtlinie zur Förderung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland in der Fassung vom 30.04.2024
Weitere Bedingungen und Konditionen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.