Aufgrund der hohen Nachfrage und begrenzten Haushaltsmittel können keine neuen Anträge mehr angenommen werden.
Keine Antragstellung mehr möglich!
Auf einen Blick
Sie planen den Einsatz für neue mobile Anwendungen im Verkehr oder bieten Möglichkeiten für Informationstools und möchten damit zum Ausbau der digitalen Infrastruktur beitragen? Dann ist diese Förderung genau richtig für Sie.
- Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie Forschungseinrichtungen.
- Zuschuss bis zu 5 Millionen Euro
- Erhöhung von Sicherheit und Effizienz im Verkehr sowie die Gewährleistung einer flächendeckenden Mobilität und den Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit der Mobilitätsbranche durch digitale Innovationen.
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.
Was fördern wir
Das fördern wir
- Investitionen zur Fortentwicklung/Ausweitung der Automatisierung im Verkehr im Rahmen des Testfeldes Niedersachsen
- Investitionen im Verkehrsmanagement zur Lenkung des Verkehrs
- Investitionen zur Digitalisierung des öffentlichen Personenverkehrs und des Nahverkehrs (ÖPNV/SPNV)
- Investitionen bezüglich Projekten im Luftverkehr
- Investitionen zur Digitalisierung der Logistik
Wen fördern wir
- Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie Forschungseinrichtungen mit Standort in Niedersachsen
- Träger landesweiter oder regionaler Logistiknetzwerke/-cluster sowie Gebietskörperschaften, die als Mitglieder landesweiter Logistiknetzwerke/-cluster eine herausgehobene Rolle spielen
Unsere Förderleistungen
Bedingungen
- einmaliger Zuschuss in Höhe von 50% der förderfähigen Ausgaben
- In Einzelfällen Erhöhung auf bis zu 80% möglich:
- … zusätzlich 10% für Projekte, die thematisch im Masterplan Digitalisierung aufgeführt sind,
- … zusätzlich 10% für Projekte, für die eine Förderung von mehr als 1 Millionen Euro angefordert wird,
- … zusätzlich 10% für Projekte, die von herausragendem Landesinteresse sind
- Förderhöhe mindestens 25.000 Euro, maximal 5 Millionen Euro
- nicht förderfähig sind Finanzierungskosten (bspw. Provisionen oder Zinsen), Kosten für IKT Grundausstattung, Personalausgaben, Eigenleistungen, die Ersatzbeschaffung von Maschinen oder Geräten ohne höheren Digitalisierungsgrad, sowie die Umsatzsteuer
Voraussetzungen
- Gesicherte Finanzierung
Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein. - Rechtzeitige Antragstellung
Mit der Durchführung der Maßnahme darf erst nach Bewilligung begonnen werden. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn muss seitens der Bewil-ligungsstelle schriftlich zugelassen werden. - Antragszeitraum
Anträge können vom 01.09.2020 bis zum 31.12.2023 gestellt werden. - Auszahlung
Die Auszahlung erfolgt nach dem Erstattungsprinzip, soweit die Ausgaben getätigt, nachgewiesen und von der NBank geprüft sind. - Sonstige Voraussetzungen
Die Weitergabe von Fördermitteln an Verkehrsunternehmen als Dritte erfolgt auf Grundlage eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages (ÖDA). Der ÖDA ist der NBank vorzulegen.