Auf einen Blick
Wenn Sie Träger von Lehrgängen der überbetrieblichen Ausbildung (üA) mit Sitz in Niedersachsen sind, unterstützt Sie dieses Förderprogramm der NBank. Ziel der Förderung ist die Sicherung einer landesweit einheitlich hohen Ausbildungsqualität in Niedersachsen.
- Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung zur Projektförderung gewährt.
- Das Projekt umfasst alle in einem Kalenderjahr bei einem Maßnahmenträger durchgeführten und anerkannten üA-Lehrgänge in der Grundstufe, den Fachstufen, sowie die Internatsunterbringung mit Vollverpflegung.
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.
Was fördern wir
Das fördern wir
- Lehrgänge der überbetrieblichen Ausbildung (üA) in der Grundstufe und in den Fachstufen, für die das zuständige Bundesministerium und/oder das Niedersächsische Kultusministerium die Unterweisungs- und Durchschnittskostenpläne unter der Berücksichtigung von Inhalt und Dauer anerkannt hat.
- Dazugehörige Internatsunterbringung mit Vollverpflegung bei Wochenlehrgängen.
- Ergänzend zu den Zuwendungen, die nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur beruflichen Qualifizierung Auszubildender durch Lehrgänge der überbetrieblichen Berufsausbildung (Erl. d. MK v. 08.06.2015 – 44 - 87200/5-3 - VORIS 22420 -) gewährt werden, erfolgt im Jahr 2021, um die pandemiebedingten besonderen Leistungen für den niedersächsischen Ausbildungsmarkt anzuerkennen, eine zusätzliche Förderung mit Landesmitteln. Ziel dieses Landesprogrammes ist es, die betriebliche Ausbildung in der angespannten Situation, bedingt durch die Covid-19-Pandemie, zu unterstützen und zu entlasten.
Das fördern wir nicht
- Nicht gefördert werden üA-Lehrgänge für Auszubildendevon Betrieben, die nicht in einer niedersächsischen Betriebsstätte beschäftigt sind, einer Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts, einer gewerkschaftlichen, kirchlichen oder gemeinnützigen Einrichtung, freier Berufe und Gesundheitsberufe, von Großunternehmen.
Wen fördern wir
Träger von Lehrgängen der überbetrieblichen Ausbildung in den Bereichen Handwerk, Landwirtschaft und Stufenausbildung Bau. Es handelt sich dabei um juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts mit Sitz in Niedersachsen.
Die Handwerkskammern sowie die nicht handwerklichen Träger sind Erstempfänger. Soweit diese Einrichtungen die Lehrgänge nicht selbst durchführen, leiten sie die Zuwendung an die Letztempfänger (z. B. Kreishandwerkerschaften, Innungen) weiter.
Unsere Förderleistungen
Unsere Angebote:
- Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung zur Projektförderung gewährt.
- Die Förderhöhe für die einzelnen Maßnahmebestandteile und Erläuterungen dazu sind der Richtlinie zu entnehmen.
- Das Projekt umfasst alle in einem Kalenderjahr bei einem Maßnahmenträger durchgeführten und anerkannten üA-Lehrgänge in der Grundstufe, den Fachstufen, sowie die Internatsunterbringung mit Vollverpflegung.
Unsere Bedingungen:
- Die Lehrgänge der üA sind in der Grundstufe und in den Fachstufen als Wochenlehrgänge durchzuführen.
- Die überbetriebliche Ausbildungsstätte muss in dem jeweiligen Programmgebiet (Regionenkategorie „Übergangsregion“ oder „stärker entwickelte Region“) liegen, für das die Förderung beantragt wird. Im Falle überbetrieblicher Ausbildungsmaßnahmen außerhalb des jeweiligen Programmgebietes kann die Bewilligungsstelle Ausnahmen zulassen.
Weitere Bedingungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.