Im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflichten mussten Sie bis spätestens zum 28.01.2022 Ihre Rückmeldung durchführen. Grundsätzlich kann eine mangelnde Mitwirkung zur vollständigen Rückforderung (Widerruf der Förderung) führen.
Falls Sie die Soforthilfe komplett oder anteilig zurückzahlen müssen, beachten Sie bitte Folgendes: Der späteste Rückzahlungstermin ist der 30.11.2023.
Zahlen Sie bitte das zu viel erhaltene Geld unter Angabe der Antragsnummer an folgende IBAN zurück:
NBank
IBAN DE69 2505 0000 1601 0044 16
BIC NOLADE2HXXX
Die Antragsnummer finden Sie auf Ihrem Kontoauszug oder unserem Anschreiben. Bitte geben Sie zusätzlich zur Antragsnummer als Verwendungszweck „Soforthilfe Rückzahlung“ an.