Zielgruppenauswahl für Förderprogramme:

  • Unternehmen
  • Privatpersonen
  • Öffentliche Einrichtungen

Text/Inhalt:

Glossar

1. VerbrKrG
Verbraucherkreditgesetz
2. Verdichtungsraum
Siehe Agglomeration.
3. Vollexistenz
Existenzgründungsvorhaben können aus den öffentlichen Darlehensprogrammen nur dann mitfinanziert werden, wenn diese für den Darlehensnehmer die Grundlage für eine Vollexistenz bieten. Eine Vollexistenz ist gegeben, wenn allein aus der selbständigen Tätigkeit heraus die Kostenbelastung des Unternehmens, Tilgung, Zinsen sowie die Kosten für die private Lebensführung auf Dauer getragen werden können. Die selbständige Tätigkeit muss außerdem hauptberuflich und auf Dauer ausgeübt werden.
4. Vorfälligkeitsentschädigung
Zahlungsverpflichtung eines Schuldners gegenüber der Kredit gebenden Bank für den Fall, dass er sein Darlehen schneller tilgen möchte, als dies sein Zahlungsplan vorsieht. Die Vorfälligkeit entschädigt die Bank für entgangene Zinsen. Zusätzliche Kosten entstehen bei vorzeitiger Ablösung eines Darlehens in der Festzinszeit. Der Restkreditbetrag erhöht sich entsprechend.

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Stand: 19.04.2013

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