Existenzgründungsvorhaben können aus den öffentlichen
Darlehensprogrammen nur dann mitfinanziert werden, wenn diese für den
Darlehensnehmer die Grundlage für eine Vollexistenz bieten. Eine
Vollexistenz ist gegeben, wenn allein aus der selbständigen Tätigkeit
heraus die Kostenbelastung des Unternehmens, Tilgung, Zinsen sowie die
Kosten für die private Lebensführung auf Dauer getragen werden können.
Die selbständige Tätigkeit muss außerdem hauptberuflich und auf Dauer
ausgeübt werden.
4. Vorfälligkeitsentschädigung
Zahlungsverpflichtung eines Schuldners gegenüber der Kredit gebenden
Bank für den Fall, dass er sein Darlehen schneller tilgen möchte, als
dies sein Zahlungsplan vorsieht. Die Vorfälligkeit entschädigt die Bank
für entgangene Zinsen. Zusätzliche Kosten entstehen bei vorzeitiger
Ablösung eines Darlehens in der Festzinszeit. Der Restkreditbetrag
erhöht sich entsprechend.