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Text/Inhalt:

Glossar

1. Tilgung
Regelmäßige Abzahlung einer langfristigen Schuld in Form von Teilbeträgen. Höhe und Fälligkeitstermine der Tilgungsraten sind bei der Finanzplanung (Finanzplan) durch Aufstellung eines Tilgungsplans zu berücksichtigen.
2. Trade Sale
Veräußerung der Unternehmensanteile an einen industriellen Investor.
3. Turn around Financing
Finanzierung eines Unternehmens, das sich nach Überwindung von Schwierigkeiten (z.B. Absatzprobleme) wieder aufwärts entwickeln soll.
4. Typisch stille Beteiligung
Hier ist der stille Gesellschafter am Gewinn und je nach Vereinbarung am Verlust des Unternehmens beteiligt, nicht jedoch am Vermögen der Gesellschaft. Die Gewinnbeteiligung muss er als Einkünfte aus Kapitalvermögen versteuern (§ 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG) und eine etwaige Verlustbeteiligung kann er nicht als Werbungskosten absetzen. Nach neuester Rechtsprechung ist es möglich, sofern besonders vereinbart, dass auch ein negatives Einlagekonto entstehen kann. Somit können Verluste, die über die Einlage hinausgehen, das Einlagekonto mindern. Spätere Gewinne müssen wieder zur Aufstockung des Einlagekontos genutzt werden (bis zur Höhe der bedungenen Einlage). Sofern nichts anderes vereinbart ist, stehen dem typischen stillen Gesellschafter nur die Kontrollrechte nach § 233 Abs. 1 und 3 HGB zu (Mitteilung des Jahresabschlusses und Kontrolle seiner Richtigkeit unter Einsicht der Bücher).

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Stand: 19.04.2013

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