Mischform zwischen Kauf und Miete von Investitionsgütern, daher auch
Mietkauf genannt. Der Leasinggeber bleibt dabei Eigentümer des Objekts.
Dem Leasingnehmer werden aber alle Rechte, Pflichten und Risiken
übertragen, so haftet er z. B. für Beschädigungen des geleasten
Gegenstandes. Der Vorteil des Leasing liegt für Gründer/innen und junge
Unternehmer/innen darin, dass sie weniger Eigenkapital benötigen und
liquide bleiben. Dafür liegen die Kosten i.d.R. höher als bei einem
sofortigen Kauf. Nach Ablauf der Vertragsdauer besteht für den
Leasing-Nehmer die Möglichkeit, das Leasingobjekt zu kaufen, sofern
dies vorher vereinbart wurde.