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Glossar

1. Leasing
Mischform zwischen Kauf und Miete von Investitionsgütern, daher auch Mietkauf genannt. Der Leasinggeber bleibt dabei Eigentümer des Objekts. Dem Leasingnehmer werden aber alle Rechte, Pflichten und Risiken übertragen, so haftet er z. B. für Beschädigungen des geleasten Gegenstandes. Der Vorteil des Leasing liegt für Gründer/innen und junge Unternehmer/innen darin, dass sie weniger Eigenkapital benötigen und liquide bleiben. Dafür liegen die Kosten i.d.R. höher als bei einem sofortigen Kauf. Nach Ablauf der Vertragsdauer besteht für den Leasing-Nehmer die Möglichkeit, das Leasingobjekt zu kaufen, sofern dies vorher vereinbart wurde.
2. LTS
Niedersächsische Landestreuhandstelle.

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Stand: 19.04.2013

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