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Glossar

1. Factoring
Finanzierungsgeschäft, bei dem ein spezialisiertes Finanzierungsinstitut (Factor) von einem Unternehmen offene Forderungen ankauft und deren Verwaltung (Fakturierung, Mahnwesen, Inkasso) übernimmt. (Im Außenhandelsgeschäft nennt man das »Forfaitierung«.) Beim Factoring verkauft ein Betrieb seine Forderungen an ein anderes Unternehmen (Factor). Dieses Factoring-Unternehmen kauft die Außenstände und das Bonitätsrisiko (Bonität) des Vertragspartners, bezahlt die Außenstände im Voraus und treibt sie dann bei den Gläubigern ein. Die Risikoübernahme durch den Factor muss vom auftraggebenden Unternehmen in Form eines Abschlags auf die Forderungssumme bezahlt werden.
2. Förderungsdichte
Im Berichtsjahr geförderte Wohnungen je 1.000 Einwohner am 30.06. des Berichtsjahres.
3. Franchising
Bezeichnung für ein System der Vermarktung von Waren, Dienstleistungen und / oder Technologien. Gegen eine einmalige Eintrittsgebühr und i.d.R. umsatzabhängige monatliche Gebühren wird einem Franchise-Nehmer das Recht eingeräumt, Waren und Dienstleistungen nach dem vom Franchise-Geber entwickelten Unternehmenskonzept zu vertreiben. Der Franchise-Geber stellt bei diesem System u.a. den Namen des Unternehmens und das gesamte Marketing zur Verfügung. Er bietet die Gewähr, dass kein anderer Franchise-Nehmer im gleichen Gebiet einen Betrieb eröffnet. Der Franchise-Geber leistet darüber hinaus gegen Entgelt laufend geschäftlichen Beistand, Beratung, Werbung und Schulungen. Das komplette Unternehmenskonzept wird den Franchise-Nehmern i.d.R. in einem Handbuch zur Verfügung gestellt. Das Risiko für den Gründer ist hierdurch denkbar gering. Er kann davon ausgehen, dass er ein erfolgreiches Unternehmenskonzept hat und auf laufende Unterstützung zählen. Allerdings ist er auch in die Organisation des Franchise-Gebers eingebunden. Derzeit gibt es in Deutschland etwa 500 Franchise-Systeme am Markt * Vertriebsfranchising Franchise-Nehmer verkauft bestimmte Waren in seinem Geschäft. Das Geschäft trägt den Namen des Franchise-Gebers; z. B.: Baumarkt. * Dienstleistungsfranchising Franchise-Nehmer bietet Dienstleistungen unter der Geschäftsbezeichnung des Gebers an und verpflichtet sich, bestimmte Richtlinien und Vorgaben einzuhalten; z. B.: Hotelkette, Musikschule. * Produktionsfranchising Nach Anweisung des Franchise-Gebers stellt der Nehmer eine bestimmte Ware selbst her. Er verkauft die Produkte unter dem Warenzeichen des Franchise-Gebers; z. B.: Getränkeabfüllbetrieb. Freibetrag.

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Stand: 19.04.2013

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