Zielgruppenauswahl für Förderprogramme:

  • Unternehmen
  • Privatpersonen
  • Öffentliche Einrichtungen

Text/Inhalt:

Glossar

1. De-minimis-Regelung
Artikel 92 des EG-Vertrages verbietet, daß durch Gewährung staatlicher Fördermittel alle Unternehmen oder Produktionszweige begünstigt werden. Der Wettbewerb soll nicht verfälscht und der Handel zwischen den Mitgliedstaaten nicht beeinträchtigt werden. Um dennoch die Verwaltungsarbeit möglichst gering zu halten und um nicht jedes einzelne Unternehmen, das staatliche Fördergelder erhält, »unter die Lupe« nehmen zu müssen, hat die Kommission die sog. »de minimis«-Regelung eingeführt: Nach dieser Regelung werden Unternehmen, die Fördergelder in Höhe von 200.000 Euro innerhalb von drei Jahren erhalten, nicht auf derartige Förderungen hin überprüft ( Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 nachzulesen im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 379).

Zusatzinformation:

Förderberatung
Hier finden Sie unsere Förderberatung.

Aktuelles Thema:

Konditionen für den Niedersachsen-Kredit, den Niedersachsen-Gründerkredit und den Unternehmerkredit Energieeffizienz Niedersachsen
Stand: 19.04.2013

Aktuelles Thema:

Vergaberecht
Informationen und Formulare zum Vergaberecht

Aktuelles Thema:

Fortbildungsprogramm 2013
Übersicht Fortbildungsprogramm Zur Anmeldung.

Aktuelles Thema:

Chancen für den Mittelstand
Die Veranstaltungsreihe der NBank!