Zielgruppenauswahl für Förderprogramme:

  • Unternehmen
  • Privatpersonen
  • Öffentliche Einrichtungen

Text/Inhalt:

Glossar

1. Agglomeration
Zusammenhängende Siedlungsgebiete mehrerer Gemeinden um eine Kerngemeinde mit stark urbanem Charakter; ist durch starke Pendlerverflechtungen mit dem Umland gekennzeichnet.
2. Anspannung am Wohnungsmarkt
Wohnungsnachfrageüberschuß
3. Arbeitslosenquote
Jahresdurchschnittliche Zahl aller Arbeitslosen in % aller abhängigen zivilen Erwerbspersonen (das ist die Summe aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, aller geringfügig Beschäftigten sowie der Beamten und Arbeitslosen); Definiton gemäß: Landesarbeitsamt Niedersachsen-Bremen.
4. ARGEBAU
Arbeitsgemeinschaft der für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Minister und Senatoren.
5. auslaufende Belegungsbindungen
Mit dem Auslauf der Belegungsbindung einer Wohnung endet deren Eigenschaft »geförderte Wohnung«.
6. BAB
Bundesautobahn
7. Bankübliche Besicherung
Hierzu zählen z. B. Grundschulden, Sicherungsübereignung von Maschinen, Bürgschaften (einschließlich Bürgschaften von Bürgschaftsbanken oder Kreditgarantiegemeinschaften). Form und Umfang der banküblichen Sicherheiten werden im Rahmen der Kreditverhandlungen zwischen der/dem Kreditnehmer/in und ihrer Hausbank vereinbart.
8. Baufertigstellungsdichte
Im Berichtsjahr fertiggestellte Wohnungen je 1.000 Einwohner am 30.06. des Berichtsjahres.
9. Baugenehmigungsdichte
Im Berichtsjahr genehmigte Wohnungen je 1.000 Einwohner am 30.06. des Berichtsjahres.
10. Bautätigkeit
Die Bautätigkeitsstatistik erstreckt sich auf alle genehmigungspflichtigen bzw. ihnen gleichgestellte Baumaßnahmen im Hochbau, bei denen Wohnraum (oder sonstiger Nutzraum) geschaffen oder verändert wird. Auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte werden Baugenehmigungen und Baufertigstellungen erfasst.
11. BBR
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung.
12. Beauty Parade
Vorstellung verschiedener Anbieter von Beteiligungskapital und Know-how oder auch verschiedener Banken vor dem Börsengang.
13. Befragung wohnungswirtschaftlicher Akteure
Jährlich stattfindende Befragung durch die LTS von Vertretern fünf niedersächsischer (Landes-) Verbände der Wohnungswirtschaft zur Situation auf den jeweiligen Wohnungsmärkten (vgl. S. I).
14. Beteiligungen
Existenzgründer oder junge Unternehmer haben in der Regel Probleme, genügend Kapital für größere und risikoreichere Projekte "aufzutreiben". Normalerweise bitten sie ihre Hausbank um einen Kredit. Die lehnt ab, wenn sie die gewünschten Sicherheiten vermisst. Hintergrund: Bei Gründern ist es – anders als bei erfolgreichen Unternehmen – schwierig, die Erfolgschancen eines Unternehmens, vor allem eines neuen Produktes oder eines neuen Verfahrens, zu beurteilen. Hier können Beteiligungsgesellschaften oder private Geldgeber einspringen. Sie bieten Beteiligungskapital ohne die banküblichen Sicherheiten an. Risikokapital ist dabei nichts anderes als Eigenkapital, das dem Unternehmen von Beteiligungsgesellschaften oder außenstehenden Privatpersonen zur Verfügung gestellt wird; und zwar in Form von Einlagen als Stamm- oder Grundkapital, aber auch als eine stille Beteiligung am Unternehmen.
15. Beteiligungsgeber
Es gibt in Deutschland etwa 100 Kapitalbeteiligungsgesellschaften. Welche Gesellschaft für welches Projekt in Frage kommt, ist den Informationen des Bundesverbands Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften in Berlin zu entnehmen. Kapitalgeber der Beteiligungsgesellschaften sind in der Regel Banken und Industrieunternehmen, aber auch private Finanziers (auch aus dem Ausland). Für Gründer und geringere Beteiligungssummen kommen eher die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften in Frage. Gesellschafter sind Kammern, Verbände und Banken, die keinen Einfluß auf die laufende Geschäftsführung nehmen. Die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften sind Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft und bieten Risikokapital in Form von stillen Beteiligungen mit einer Laufzeit von zehn Jahren und der Rückzahlung zum Nominalwert an. Sie sind in nahezu allen Bundesländern vertreten.
16. Betriebsmittel
Betriebsmittel lassen sich im Rahmen der Förderprogramme finanzieren. Der Betriebsmittelbedarf – also etwa Kosten für Miete, Werbung, Personal und nicht zuletzt Auftragsvorfinanzierung – wird häufig unterschätzt.
17. Bevölkerung
Einwohner am Ort der Hauptwohnung, Quelle: NLS.
18. Bewertungsbaujahr
Das tatsächliche Baujahr bei im wesentlichen unveränderten Gebäuden oder -ein fiktives, dem Zustand angemessenes neues (späteres) Baujahr bei wiederaufgebauten, umgebauten, umfassend modernisierten oder sanierten Gebäuden oder - ein gewichtetes mittleres Baujahr bei Gebäudegruppen.
19. Biogas
Biogas gehört zu den erneuerbaren Energieträgern. Es entsteht beim bakteriellen Abbau von organischem Material (z. B. Pflanzen(resten) sowie tierischen Exkrementen und Abfällen insbesondere aus der Landwirtschaft) unter Licht- und Luftabschluss in einem Faulbehälter und enthält im wesentlichen Methan (CH4). Neben dem brennbaren Gas, das zur Energieerzeugung eingesetzt werden kann, entsteht hochwertiger Dünger.
20. Biomasse
Biomasse ist die gesamte durch Pflanzen und Tiere anfallende / erzeugte organische Substanz. Beim Einsatz von Biomasse zu energetischen Zwecken ist zwischen nachwachsenden Rohstoffen oder Energiepflanzen sowie organischem Abfall zu unterscheiden. Nachwachsende Rohstoffe sind: * schnell wachsende Baumarten und spezielle einjährige Energiepflanzen mit hohem Trockenmasse-Ertrag zum Einsatz als Brennstoff; * zucker- und stärkehaltige Ackerfrüchte für die Umwandlung in Äthanol sowie Ölfrüchte für die Gewinnung von Bioölen bzw. Biodiesel (Rapsölmetylester) und deren Einsatz als Schmierstoff bzw. als Treibstoff. * Organische Reststoffe fallen bei der Land- und Forstwirtschaft, der Industrie und in Haushalten an. Dazu zählen - Abfall- und Restholz, - Stroh, Gras, Laub und Dung, - Klärschlamm sowie - organischer Hausmüll. Organische Rest- und Abfallstoffe bilden das Grundmaterial für die Erzeugung von Biogas.
21. Bj
Baujahr
22. Break-Even-Point
Gewinnschwelle. Gibt die Umsatzmenge an, bei der die Erlöse gerade die fixen und variablen Kosten decken, d.h. eine Firma weder mit Gewinn noch Verlust arbeitet.
23. Bridge Financing
Überbrückungsfinanzierung. Finanzielle Mittel, die einem Unternehmen zur Vorbereitung des Börsengangs vor allem mit dem Ziel der Verbesserung der Eigenkapitalquote zur Verfügung gestellt werden.
24. Bürgschaft
Vertrag, durch den sich ein Bürge gegenüber einem Gläubiger eines Hauptschuldners verpflichtet, für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Hauptschuldners einzustehen. Eine Bürgschaft bedarf stets der Schriftform.
25. Business Plan
Geschäftsplan eines Unternehmens, in dem die Vorhaben, die Ziele und die Wege, um diese zu erreichen, aufgeführt und quantifiziert sind.
26. Buy Back
Exitvariante, bei der die Anteile durch die Altgesellschafter zurückgekauft werden.
27. ca.
circa
28. Case Szenarios
Im Zusammenhang mit der Prüfung einer potentiellen Beteiligung werden verschiedene Fallstudien durchgeführt: Ein »pessimistic case szenario« für eine negative Entwicklung, ein »optimistic case szenario« für die günstigste Entwicklung und ein »most likely szenario« für eine am wahrscheinlichsten gehaltene Entwicklung.
29. Cash-Flow
Messgröße des Selbstfinanzierungsgrades eines Unternehmens; Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Umsatztätigkeit. Ein hoher Cash-Flow deutet auf gute Gewinnmargen und eine reduzierte Abhängigkeit von Fremdkapital hin.
30. Contracting
Contracting ist ein Dienstleistungskonzept, das darauf abzielt, die Effizienz bei der Energieerzeugung, -umwandlung und -nutzung in allen Verbrauchsbereichen zu verbessern. Ein außenstehender Investor - Contractor genannt - übernimmt je nach Vertragsumfang Planung, Finanzierung, Bauausführung sowie den laufenden Betrieb des Investitionsprojektes (z. B. Errichtung eines Blockheizkraftwerkes). Contractinglösungen werden beispielsweise von Heizanlagen-Herstellern, Dienstleistern der Energietechnik, großen Handwerks- und örtlichen Energieversorgungsunternehmen oder auch Energieagenturen angeboten. Contracting ist dabei nicht nur für Unternehmen, private Hausbesitzer und die öffentliche Hand interessant, sondern nützt aufgrund der erzielten Energieeinsparungen auch der Umwelt. In der Praxis haben sich zwei systematische Formen etabliert: Anlagen-Contracting und Einspar- bzw. Performance-Contracting.
31. De-minimis-Regelung
Artikel 92 des EG-Vertrages verbietet, daß durch Gewährung staatlicher Fördermittel alle Unternehmen oder Produktionszweige begünstigt werden. Der Wettbewerb soll nicht verfälscht und der Handel zwischen den Mitgliedstaaten nicht beeinträchtigt werden. Um dennoch die Verwaltungsarbeit möglichst gering zu halten und um nicht jedes einzelne Unternehmen, das staatliche Fördergelder erhält, »unter die Lupe« nehmen zu müssen, hat die Kommission die sog. »de minimis«-Regelung eingeführt: Nach dieser Regelung werden Unternehmen, die Fördergelder in Höhe von 200.000 Euro innerhalb von drei Jahren erhalten, nicht auf derartige Förderungen hin überprüft ( Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 nachzulesen im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 379).
32. Early Stage Financing
Finanzierung der Frühphasenentwicklung eines Unternehmens, beginnend von der Finanzierung der Konzeption bis zum Start der Produktion und Vermarktung.
33. Effektivzins
Zinsgröße, ausgedrückt in Prozent, die die mit einem Kapitaleinsatz erzielte Rentabilität bzw. die mit einer Kapitalaufnahme verbundenen Kosten wiedergibt. Die bei einer Kreditaufnahme zusätzlich zum Nominalzins zu entrichtenden Gebühren, Spesen etc. werden in Prozentwerte umgerechnet und zum Nominalzins addiert. Der Effektivzins berücksichtigt insbesondere auch die Kostenerhöhung durch eine verzögerte Tilgungsverrechnung des Kreditinstituts. Der Effektivzins eignet sich daher besser zum Vergleich verschiedener Kreditangebote als der Nominalzins. Da aber auch beim Effektivzins Kontoführungsgebühren sowie eventuelle Schätzgebühren und Bereitstellungszinsen außen vor bleiben, bildet die Restschuld nach Ablauf der Zinsbindungsfrist die beste Vergleichsgrundlage für Finanzierungsalternativen.
34. EIF ( Europäischer Investitionsfonds )
Der Europäische Investitionsfonds (EIF) gewährt u.a. im Rahmen der sog. ETF-Startkapitalfazilität spezialisierten Wagniskapitalfonds, die Eigenmittel oder sonstige Formen von Wagniskapital für kleine und mittlere Unternehmen zur Verfügung stellen, zur Kofinanzierung Fördermittel. Wie aus diesem Fördersystem der EU ersichtlich, gibt dieses – abgesehen von ihrer Forschungs- und Entwicklungsförderung – Fördermittel (Zuschüsse) nicht unmittelbar, sondern über zwischengeschaltete Institutionen an die endbegünstigten Unternehmen.
35. Eigenpotenzial der Wohnungsversorgung
Das Eigenpotenzial ist abhängig von der Haushaltskaufkraft und dem Sozialindikator. Mit steigendem Eigenpotenzial sind die Einwohner einer Region mehr und mehr in der Lage, sich aus eigener Kraft auf dem freien Markt mit Wohnraum zu versorgen.
36. Einspeisevergütung
Gesetzlich geregelte Vergütung an private Betreiber von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien für die Einspeisung von Strom in öffentliche Stromnetze.
37. Entspannung am Wohnungsmarkt
Wohnungsangebotsüberschuß
38. ERP-Mittel
Dies sind Mittel aus dem European Recovery Program (ERP), die ursprünglich im Zusammenhang mit der Marshall-Plan-Hilfe für den Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft bereitgestellt wurden. Aus ihnen entstand später das ERP-Sondervermögen des Bundes.
39. Europäischer Sozialfonds
Der Europäische Sozialfonds (ESF) wurde mit Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft 1957 ins Leben gerufen. Seit dieser Zeit schafft er Arbeitsplätze, unterstützt die Menschen durch Ausbildung und Qualifizierung und trägt zum Abbau von Benachteiligungen auf dem Arbeitsmarkt bei. Ziel der Europäischen Union ist es, dass alle Menschen eine berufliche Perspektive erhalten. Jeder Mitgliedstaat und jede Region entwickelt dabei im Rahmen eines Operationellen Programms eine eigene Strategie. Damit kann den Erfordernissen vor Ort am besten Rechnung getragen werden.
40. EU-Fördermittel
Es gibt etwa 170 Aktionsprogramme der Europäischen Union für die sich verschiedene Antragsteller in unterschiedlichsten Bereichen über Ausschreibungen bewerben können.
41. EU-Strukturfonds
Existenzgründer und Unternehmer können die EU-Strukturfonds der Europäischen Union nicht selbst in Anspruch nehmen. Die Förderung ist eine mittelbare: Unterstützt werden nicht einzelne Unternehmen, sondern die umgebenden Infrastrukturen, die für ein erfolgreiches Wirtschaften wichtig sind. Die EU-Kommission verfügt über vier große Fonds: 1. den Strukturfonds für regionale Entwicklung (EFRE) Die Fördermittel werden nicht unmittelbar an Investoren, sondern an die EU-Mitgliedstaaten, in Deutschland auch die Bundesländer vergeben, welche diese Mittel zusammen mit eigenen Fördermitteln über Förderprogramme gewähren. 2. den Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Kofinanzierung von arbeitsplatzschaffenden und erhaltenden Maßnahmen der EU-Mitgliedstaaten; die ESF-Mittel-Vergabe erfolgt wie beim Strukturfonds beschrieben 3. den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGLF), Abteilung Ausrichtung. Er fördert ländliche Infrastruktur, die Effizienz von Betriebsstrukturen, Erzeugervereinigungen, Fremdenverkehrsinvestitionen, Niederlassung von Junglandwirten u.a.m. Ansprechpartner sind die Landwirtschaftsministerien der Länder. 4. dem Finanzierungsinstrument für die Ausrichtung der Fischerei ( FIAF ) mti dem durch Strukturinterventionen im Bereich der Fischerei und Aquakultur ein Beitrag zur Herstellung eines dauerhaften Gleichgewichts zwischen den Fischereiressourcen und ihrer Nutzung erreicht werden soll.
42. Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung
Der EFRE leistet im Rahmen der europäischen Strukturpolitik durch die Förderung von wirtschaftlichem Wachstum und Beschäftigung einen wichtigen Beitrag zum Abbau von Unterschieden im Entwicklungsstand europäischer Regionen.
43. Exit
Ausstieg eines Investors aus einer Beteiligung durch Veräußerung seines Anteils im Wege von: - Buy Back - Trade Sale - Secondary Purchase - Going public.
44. Expansion Financing
Wachstums- und Expansionsfinanzierung. Das betreffende Unternehmen hat den break-even-point erreicht oder erwirtschaftet Gewinne. Die Geldmittel werden zur Finanzierung von zusätzlichen Produktionskapazitäten, Produktdiversifikation oder Marktausweitung und/oder für weiteres »working capital« verwendet.
45. Factoring
Finanzierungsgeschäft, bei dem ein spezialisiertes Finanzierungsinstitut (Factor) von einem Unternehmen offene Forderungen ankauft und deren Verwaltung (Fakturierung, Mahnwesen, Inkasso) übernimmt. (Im Außenhandelsgeschäft nennt man das »Forfaitierung«.) Beim Factoring verkauft ein Betrieb seine Forderungen an ein anderes Unternehmen (Factor). Dieses Factoring-Unternehmen kauft die Außenstände und das Bonitätsrisiko (Bonität) des Vertragspartners, bezahlt die Außenstände im Voraus und treibt sie dann bei den Gläubigern ein. Die Risikoübernahme durch den Factor muss vom auftraggebenden Unternehmen in Form eines Abschlags auf die Forderungssumme bezahlt werden.
46. Förderungsdichte
Im Berichtsjahr geförderte Wohnungen je 1.000 Einwohner am 30.06. des Berichtsjahres.
47. Franchising
Bezeichnung für ein System der Vermarktung von Waren, Dienstleistungen und / oder Technologien. Gegen eine einmalige Eintrittsgebühr und i.d.R. umsatzabhängige monatliche Gebühren wird einem Franchise-Nehmer das Recht eingeräumt, Waren und Dienstleistungen nach dem vom Franchise-Geber entwickelten Unternehmenskonzept zu vertreiben. Der Franchise-Geber stellt bei diesem System u.a. den Namen des Unternehmens und das gesamte Marketing zur Verfügung. Er bietet die Gewähr, dass kein anderer Franchise-Nehmer im gleichen Gebiet einen Betrieb eröffnet. Der Franchise-Geber leistet darüber hinaus gegen Entgelt laufend geschäftlichen Beistand, Beratung, Werbung und Schulungen. Das komplette Unternehmenskonzept wird den Franchise-Nehmern i.d.R. in einem Handbuch zur Verfügung gestellt. Das Risiko für den Gründer ist hierdurch denkbar gering. Er kann davon ausgehen, dass er ein erfolgreiches Unternehmenskonzept hat und auf laufende Unterstützung zählen. Allerdings ist er auch in die Organisation des Franchise-Gebers eingebunden. Derzeit gibt es in Deutschland etwa 500 Franchise-Systeme am Markt * Vertriebsfranchising Franchise-Nehmer verkauft bestimmte Waren in seinem Geschäft. Das Geschäft trägt den Namen des Franchise-Gebers; z. B.: Baumarkt. * Dienstleistungsfranchising Franchise-Nehmer bietet Dienstleistungen unter der Geschäftsbezeichnung des Gebers an und verpflichtet sich, bestimmte Richtlinien und Vorgaben einzuhalten; z. B.: Hotelkette, Musikschule. * Produktionsfranchising Nach Anweisung des Franchise-Gebers stellt der Nehmer eine bestimmte Ware selbst her. Er verkauft die Produkte unter dem Warenzeichen des Franchise-Gebers; z. B.: Getränkeabfüllbetrieb. Freibetrag.
48. Geförderter Wohnungsbau
Bau von Wohnungen, die nach Größe, Ausstattung und Miete oder Belastung für die breiten Schichten der Bevölkerung geeignet sind. Im engeren Sinne wird unter Wohnungsbauförderung der erste und zweite Förderweg sowie die vereinbarte Förderung nach dem II. Wohnungsbaugesetz zusammengefaßt. Vgl. auch Tätigkeitsbericht 1999 der LTS, insbesondere S.21ff.
49. Geothermie (Erdwärme)
Bei der Geothermie wird die im Erdinnern entstehende und gespeicherte Wärmeenergie als Energiequelle genutzt. Anlagen zur Nutzung der Erdwärme lohnen sich vor allem in Gegenden mit besonders günstigen geologischen Voraussetzungen wie z. B. heißen Tiefenwässern. Bei den geothermischen Vorkommen in Deutschland handelt es sich um Thermalwasser mit Temperaturen zwischen 40 und 100 Grad C, das aus tiefliegenden Erdschichten (1.000 bis 1.500 m) entnommen wird. Grundsätzlich kann das heiße Wasser zu Heizzwecken - je nach Wasserqualität auch direkt für Bäder und Gewächshäuser - sowie der Dampf bei ausreichend hohen Temperaturen zur Stromerzeugung eingesetzt werden.
50. Gewerbeanmeldung
Jeder Gewerbebetrieb, d.h. jedes Unternehmen, das auf Dauer Gewinn erzielen will, ist beim zuständigen Gewerbeamt anzumelden. Hierzu ist der Personalausweis oder Pass vorzulegen sowie unter Umständen erforderliche besondere Genehmigungen (Konzessionen, Handwerkskarte etc.). Mit der Gewerbeanmeldung werden das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, das Statistische Landesamt, die Handwerkskammer bzw. die Industrie- und Handelskammer automatisch über die Gewerbeausübung informiert.
51. Gewerbesteuer
Besteuert den Ertrag von Gewerbebetrieben. Hebeberechtigt ist die Gemeinde, auf deren Gebiet sich der Gewerbebetrieb befindet. Ermittlung der Steuerschuld: Der nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes ermittelte Gewinn aus Gewerbebetrieb (Gewerbeertrag) wird durch eine Reihe von Hinzurechnungen und Kürzungen korrigiert. Auf den so entstehenden maßgeblichen Gewerbeertrag wird, nach Abzug eines Freibetrags eine Steuermesszahl angewandt. Auf den entstehenden Steuermessbetrag wendet die Gemeinde ihren Hebesatz an. Die Gewerbesteuer fällt je nach Höhe des Hebesatzes regional verschieden hoch aus. Die Gewerbesteuer ist vierteljährlich zu entrichten.
52. GfK
Die GfK ist eines der führenden Marktforschungsunternehmen in Deutschland. Arbeitsbereiche sind die Ermittlung, Analyse und Interpretation von Marktinformationen in Konsum- und Gebrauchsgütermärkten.
53. Going Public
Gang eines Unternehmens an die Börse.
54. GRW
Gemeinschaftsaufgabe »Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur«

Zentrales Instrument der Regionalpolitik in Deutschland ist die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW). Seit 1969 nimmt der Bund im Rahmen der GRW seine Mitverantwortung für eine ausgewogene regionale Entwicklung in Deutschland wahr. Die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern in der GRW ist verfassungsrechtlich in Art. 91a Grundgesetz geregelt und im Gesetz über die GRW konkretisiert.

Die GRW ist mehr als ein Förderinstrument. Sie ist für die deutsche Regionalpolitik zugleich Strategie-, Ordnungs- und Koordinierungsrahmen. Die GRW setzt den Rahmen für die nationale Regionalpolitik und stellt die innerstaatlich abgestimmte Umsetzung europäischen Rechts, insbesondere der beihilferechtlichen Bestimmungen, sicher. Im Rahmen der GRW legen Bund und Länder gemeinsam die Fördergebiete sowie die Förderhöchstsätze und damit auch das innerdeutsche Fördergefälle, die Fördertatbestände und die GRW-Mittelverteilung fest. Darüber hinaus bildet die GRW einen Koordinierungsrahmen für andere raumwirksame Politikbereiche, wie z.B. für den Einsatz der Mittel aus dem Europäischen Fonds für die Regionale Entwicklung (EFRE) (s. "Weiterführende Informationen").

Bund und Länder beschließen den Koordinierungsrahmen, der insbesondere die Förderregeln, die Fördersätze, die Fördergebiete und die regionalen Förderprogramme der Länder enthält. (s. "Weiterführende Informationen", Bundestagsdrucksache 16/13950).

Quelle: BMWi


55. Haushalt
Alleinwohnende Einzelpersonen oder Gemeinschaften von Personen, die zusammen wohnen und mit einem gemeinsamen Budget wirtschaften.
56. Haushaltsgröße
Personen je Haushalt, Basis ist die Zahl der Einwohner am Ort der Hauptwohnung.
57. Haushaltskaufkraft
Verfügbares Einkommen (ohne Vermögensanteile), das den Haushalten für Konsumzwecke jährlich zur Verfügung steht.
58. ies
Institut für Entwicklungsplanung und Strukturforschung.
59. Immaterielle Wirtschaftsgüter
Nicht stoffliche Werte eines Unternehmens, z.B. Standort, Kundenkreis, »guter Name«, Leitung, Mitarbeiterstamm, etc. (= Firmenwert) sowie Erfindungen, Rechte (z.B.: Patente, Lizenzen, Warenzeichen, Gebrauchsmuster, Bezugs- oder Lieferungsrechte, Urheberrechte, u.ä.). Was davon mit welchem Wert in der Bilanz eines Unternehmens erscheint, ist im Handelsgesetzbuch und in der Steuergesetzgebung geregelt.
60. IPO Initial Public Offering
Im angloamerikanischen Raum Bezeichnung für die öffentliche Erstemission von Anteilen junger und mittelständischer Unternehmen.
61. Joint Venture
(engl. gemeinsames Unterfangen), deutsche Definition: Die Gründung eines neuen, rechtlich selbständigen Unternehmens durch mehrere Muttergesellschaften.
62. K-Wert
Der k-Wert ist ein Maß für die Güte der Wärmedämmung. Er gibt an, wie viel Wärme durch ein Bauteil verloren geht. Er wird gemessen in Watt pro Quadratmeter und Kelvin (W/m 2 K). Je niedriger der k-Wert, desto geringer sind die Wärmeverluste und desto besser ist die Wärmedämmung.
63. KMU
KMU sind kleine und mittlere Unternehmen, die in den letzten drei abgelaufenen Wirtschaftsjahren durchschnittlich – weniger als 250 Beschäftigte haben und – einen Jahresumsatz von nicht mehr als 40 Mio EURO oder eine Jahresbilanzsumme – von höchstens 27 Mio EURO erzielt haben und – unabhängig sind, d.h. dass nicht 25 v.H. oder mehr des Kapitals oder der Stimmanteile im Besitz von einem oder mehreren Unternehmen gemeinsam stehen, die nicht die Definition für KMU erfüllen (vgl. KMU-Definition der EU-Kommission (Amtsblatt der EU vom 30.04.1996 – Nr. L 107, S. 4).
64. Kommunalbefragung
Jährlich stattfindende Befragung durch die LTS von Vertretern der 47 Landkreise und kreisfreien Städte in Niedersachsen zur Situation auf den jeweiligen Wohnungsmärkten.
65. Kraft-Wärme-Kopplung
Bei der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) werden elektrische Energie und Wärme in einem gemeinsamen Prozess erzeugt. Mit der KWK wird beispielsweise in einem Blockheizkraftwerk ein höherer thermischer Wirkungsgrad erreicht als bei der ausschließlichen Stromerzeugung.
66. Leasing
Mischform zwischen Kauf und Miete von Investitionsgütern, daher auch Mietkauf genannt. Der Leasinggeber bleibt dabei Eigentümer des Objekts. Dem Leasingnehmer werden aber alle Rechte, Pflichten und Risiken übertragen, so haftet er z. B. für Beschädigungen des geleasten Gegenstandes. Der Vorteil des Leasing liegt für Gründer/innen und junge Unternehmer/innen darin, dass sie weniger Eigenkapital benötigen und liquide bleiben. Dafür liegen die Kosten i.d.R. höher als bei einem sofortigen Kauf. Nach Ablauf der Vertragsdauer besteht für den Leasing-Nehmer die Möglichkeit, das Leasingobjekt zu kaufen, sofern dies vorher vereinbart wurde.
67. LTS
Niedersächsische Landestreuhandstelle.
68. Management Buy-Out (MBO)/ Management Buy-In (MBI)
Erwerb eines bestehenden Unternehmens durch interne der externe Führungskräfte. Die eigenen Führungskräfte kaufen das Unternehmen und übernehmen als Kapitaleigner auch die Geschäftsführung (MBO). Von MBI spricht man, wenn externe Führungskräfte ein bestehendes Unternehmen kaufen. Häufig findet sich auch eine Mischung aus beidem, vor allem dann, wenn die interessierten internen Führungskräfte alleine nicht genügend Kapital aufbringen.
69. MS
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration
70. Niedrigenergiehaus
Niedrigenergie-Einfamilienhäuser haben einen Jahresheizwärmebedarf, der mindestens 25 Prozent unter den Anforderungen der geltenden Wärmeschutzverordnung liegt. Wichtigstes Merkmal eines Niedrigenergiehauses ist die gute Wärmedämmung von Außenwänden, Fenstern, Dächern, Kellerwänden und Kellerdecken. Beim Bau achtet man zudem auf die Optimierung des Verhältnisses Außenfläche/Nutzvolumen, optimierte Heizungsanlagen, energiesparende Warmwasserbereitung und die Vermeidung unnötigen Stromverbrauchs. Mit der geplanten Energieeinspar-Verordnung soll der Niedrigenergiestandard beim Neubau allgemein verbindlich werden.
71. NIW
Niedersächsisches Institut für Wirtschaftsforschung.
72. Öko-Audits
Formales Verfahren, in dem die Umweltvorsorge eines Unternehmens dokumentiert wird und die Strategie des Unternehmens festgelegt wird, wie es den Umweltschutz weiter verbessert.
73. ÖPNV
Öffentlicher Personen Nahverkehr.
74. PangV
Preisangabenverordnung
75. Passivhaus
In einem so genannten Passivhaus ist der Wärmebedarf so weit verringert, dass die Energiebeiträge aus der eingestrahlten Sonnenenergie, der Eigenwärme der Personen im Haus sowie der Wärmeabgabe von Geräten - in Verbindung mit einer hoch effizienten Wärmerückgewinnung durch ein Lüftungssystem - ausreichen, um das Gebäude warm zu halten. Voraussetzung hierfür sind u. a. eine qualitativ hochwertige Gebäudehülle sowie Gebäudetechnik. Der verbleibende geringfügige Heizwärmebedarf kann beispielsweise durch gespeicherte Sonnenwärme gedeckt werden. Das Passivhaus ist eine konsequente Weiterentwicklung des Niedrigenergiehauses.
76. Photovoltaik
Photovoltaik ist die unmittelbare Umwandlung von Sonnenstrahlung in elektrische Energie mit Hilfe von Solarzellen. Durch absorbiertes Licht werden in diesen Solarzellen, die zumeist aus dem Halbleitermaterial Silizium bestehen, freie Ladungen erzeugt; diese bewirken an der Zelle eine elektrische Spannung, so dass Gleichstrom durch ein angeschlossenes Gerät fließt. Die PV, die dem Verbraucher durch Solartaschenrechner oder Solaruhren bereits lange bekannt ist, kann auch für die Stromversorgung privater Haushalte eingesetzt werden. Die Photovoltaik erlebte während der letzten Jahre in Deutschland einen deutlichen Aufwärtstrend - zum einen aufgrund besonders günstiger Regelungen bei der Vergütung für eingespeisten Überschussstrom sowie sonstiger finanzieller Förderung durch die öffentliche Hand und verschiedene Energieversorgungsunternehmen. Wurden 1993 Solarzellen mit einer Gesamtleistung von lediglich 3,3 Megawatt neu installiert, waren es 1999 bereits 18 Megawatt.
77. Preissegmente
Es wird unterschieden in das untere, mittlere und obere Mietpreissegment. Als Abgrenzungskriterium gelten die Kriterien Größe, Lage, Ausstattung und Baujahr einer Wohnung.
78. Rechtsform
Zivil- und handelsrechtliche Unterscheidung in Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Personengesellschaften oder Einzelunternehmen. Die Wahl der Rechtsform beeinflusst die Eigentumsverhältnisse, die Entscheidungsfindung und die Risikoverteilung eines Unternehmens. Die Rechtsform wird in der Firma bzw. dem Firmennamen der Unternehmung ausgedrückt. Sie hat Informationscharakter für diejenigen, die mit dem betreffenden Unternehmen in Geschäftsverbindung treten wollen, z. B. bezüglich der Haftungsverhältnisse, der Publizität und der Finanzierungsmöglichkeiten.
79. Risikokapital
(= Venture Capital). Auf Grundlage geschätzter Ertragschancen stellen Banken, Unternehmen oder Beteiligungsgesellschaften Kapital ohne ausreichende Kreditsicherheiten zur Verfügung.
80. Sale-and-lease-back (SLB)
Ein Unternehmen verkauft eine eigene Immobilie oder Mobilie an eine Leasinggesellschaft und mietet diese über einen Leasingvertrag wieder zurück. Ziel ist, die steuerlichen Vorteile auszuschöpfen und die Liquidität zu verbessern.
81. Secondary Purchase
Exitvariante. Eine VC-Gesellschaft verkauft ihre Anteile an einem Unternehmen an eine andere VC-Gesellschaft bzw. einen finanziell interessierten Partner.
82. Seed Capital
Finanzierung der Ausreifung und Umsetzung einer Idee in verwertbare Resultate, bis hin zum Prototyp, auf deren Basis ein Geschäftskonzept für ein zu gründendes Unternehmen erstellt wird.
83. Solaranlage
Solaranlagen sind Einrichtungen, die die Sonnenstrahlung nutzen; sie setzen sich aus Solarmodulen, die ihrerseits wiederum aus mehreren Solarzellen bestehen, zusammen. Man unterscheidet folgende Systeme: Sonnenkollektor, Absorber (Wärme), Solarzellen (Strom) und solarthermische Kraftwerke (Strom/Wärme).
84. Solarthermische Kraftwerke
In solarthermischen Kraftwerken wird Sonnenwärme in elektrische Energie und/oder Prozesswärme umgewandelt. Das Funktionsprinzip: Durch Konzentration der Sonnenstrahlung - z. B. mit Brennspiegeln - wird Wärme und damit Dampf erzeugt, der wiederum eine Turbine mit Generator zur Stromerzeugung antreibt.
85. Solarzellen
Solarzellen wandeln Licht direkt in elektrischen Strom um; dies nennt man photovoltaischen Effekt (Photovoltaik). Solarzellen bestehen zumeist aus Silizium, das aus Quarzsand gewonnen wird.
86. Sonnenkollektor
Sonnenkollektoren wandeln die Sonnenenergie (Strahlungsenergie) in Wärmeenergie um (z. B. für Wasser zum Duschen oder für die Raumheizung). Die Wärmeverluste des Sonnenenergiesammlers werden vermindert durch einfache oder mehrfache Glasabdeckung und durch Wärmedämmung der Rückseite. Bei einfachen Systemen kann auf das Prinzip der »Wärmefalle« verzichtet werden; man spricht dann von Solarabsorbern. Schwimmbäder lassen sich auf diese Weise bereits wirtschaftlich rentabel beheizen.
87. Sozialbelastung bzw. Sozialindikator
Anteil der Empfänger laufender Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen, der Leistungberechtigten nach dem AsylbLG und der Arbeitslosenhilfeempfänger an der Bevölkerung. Mit steigendem Sozialindikator nimmt die Sozialbelastung einer Region zu.
88. sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigen umfaßt alle Arbeiter, Angestellten und alle Personen in beruflicher Ausbildung, die in der gesetzlichen Rentenversicherung, Krankenversicherung und/oder Arbeitslosenversicherung pflichtversichert sind oder für die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden, Definition gemäß Stat. Bundesamt.
89. Spin off
Ausgliederung und Verselbständigung einer Abteilung oder eines Unternehmensteils aus einer Unternehmung/einem Konzern.
90. StadtRegion
Büro für Raumanalysen und Beratung.
91. Start-Up Financing
Gründungsfinanzierung. Das betreffende Unternehmen befindet sich in der Gründungsphase, im Aufbau oder seit kurzem im Geschäft und hat seine Produkte noch nicht oder nicht in größerem Umfang vermarktet.
92. Subsidiaritätsprinzip
Prinzip, dass übergeordnete Gemeinschaftsformen nur für Aufgaben eintreten sollen, die kleinere gesellschaftliche Einheiten nicht erfüllen können.
93. Tilgung
Regelmäßige Abzahlung einer langfristigen Schuld in Form von Teilbeträgen. Höhe und Fälligkeitstermine der Tilgungsraten sind bei der Finanzplanung (Finanzplan) durch Aufstellung eines Tilgungsplans zu berücksichtigen.
94. Trade Sale
Veräußerung der Unternehmensanteile an einen industriellen Investor.
95. Turn around Financing
Finanzierung eines Unternehmens, das sich nach Überwindung von Schwierigkeiten (z.B. Absatzprobleme) wieder aufwärts entwickeln soll.
96. Typisch stille Beteiligung
Hier ist der stille Gesellschafter am Gewinn und je nach Vereinbarung am Verlust des Unternehmens beteiligt, nicht jedoch am Vermögen der Gesellschaft. Die Gewinnbeteiligung muss er als Einkünfte aus Kapitalvermögen versteuern (§ 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG) und eine etwaige Verlustbeteiligung kann er nicht als Werbungskosten absetzen. Nach neuester Rechtsprechung ist es möglich, sofern besonders vereinbart, dass auch ein negatives Einlagekonto entstehen kann. Somit können Verluste, die über die Einlage hinausgehen, das Einlagekonto mindern. Spätere Gewinne müssen wieder zur Aufstockung des Einlagekontos genutzt werden (bis zur Höhe der bedungenen Einlage). Sofern nichts anderes vereinbart ist, stehen dem typischen stillen Gesellschafter nur die Kontrollrechte nach § 233 Abs. 1 und 3 HGB zu (Mitteilung des Jahresabschlusses und Kontrolle seiner Richtigkeit unter Einsicht der Bücher).
97. Unternehmerlohn
Mindestvergütung eines Unternehmensinhabers zur Deckung der privaten Lebenshaltungskosten. Der Unternehmerlohn muss unabhängig von der finanziellen Belastung einer Existenzgründung sichergestellt sein (kalkulatorischer Unternehmerlohn).
98. VerbrKrG
Verbraucherkreditgesetz
99. Verdichtungsraum
Siehe Agglomeration.
100. Vollexistenz
Existenzgründungsvorhaben können aus den öffentlichen Darlehensprogrammen nur dann mitfinanziert werden, wenn diese für den Darlehensnehmer die Grundlage für eine Vollexistenz bieten. Eine Vollexistenz ist gegeben, wenn allein aus der selbständigen Tätigkeit heraus die Kostenbelastung des Unternehmens, Tilgung, Zinsen sowie die Kosten für die private Lebensführung auf Dauer getragen werden können. Die selbständige Tätigkeit muss außerdem hauptberuflich und auf Dauer ausgeübt werden.
101. Vorfälligkeitsentschädigung
Zahlungsverpflichtung eines Schuldners gegenüber der Kredit gebenden Bank für den Fall, dass er sein Darlehen schneller tilgen möchte, als dies sein Zahlungsplan vorsieht. Die Vorfälligkeit entschädigt die Bank für entgangene Zinsen. Zusätzliche Kosten entstehen bei vorzeitiger Ablösung eines Darlehens in der Festzinszeit. Der Restkreditbetrag erhöht sich entsprechend.
102. Wärmedämmung
Wärmedämmung ist der Oberbegriff für alle Maßnahmen, die Wärmeverluste von Gebäuden an die Umgebung verringern. Neben der Isolierung von Fenster- und Türfugen kann die Wärmedämmung verbessert werden durch isolierverglaste Fenster sowie durch Dämmung von Außenwänden, Decken und Böden, Keller und Dach.
103. Wärmepumpen
Wärmepumpen sind Maschinen, die der Luft, dem Wasser oder dem Erdreich Wärme entziehen, diese (mit Ausnahme von Absorptionswärmepumpen) über elektrisch oder verbrennungsmotorisch angetriebene Kompressoren von einem niedrigen Temperaturniveau auf ein höheres bringen und damit für Heizzwecke und Warmwasserbereitung nutzbar machen.
104. Wärmetauscher
Um die Wärme vom Solarkreis an das Brauchwasser im Speicher zu übertragen, werden Wärmetauscher benötigt; dabei finden meist sogenannte Wendeln aus Glattrohren oder Kupferrohren Verwendung.
105. Wasserkraft
Wasserkraft ist ein erneuerbarer Energieträger und leistet in Deutschland mit Abstand den größten Beitrag aller erneuerbaren Energien zur Stromerzeugung. In einem Wasserkraftwerk strömt Wasser durch eine oder mehrere Turbinen, die einen Generator antreiben; dieser erzeugt Strom. Weltweit liegt der Anteil an der Stromerzeugung aus Wasserkraft bei über 20 Prozent mit hohem Ausbaupotenzial; in Deutschland hingegen beträgt dieser Wert lediglich vier Prozent, wobei das Potenzial bereits zu 80 Prozent ausgeschöpft ist.
106. Windenergie
Die im Wind enthaltene mechanische Energie kann in Windkraftanlagen zur Stromerzeugung und zum Antrieb von Maschinen genutzt werden. In Deutschland liegt die Windenergie mit 7,8 Milliarden Watt elektrischer Leistung, die von derzeit über 7.500 Windkraftanlagen produziert werden, an zweiter Stelle der erneuerbaren Energiequellen zur Stromerzeugung.
107. wirtschaftliche Dynamik
Aufschluß über die wirtschaftliche Dynamik geben die Entwicklung der Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und der Arbeitslosenquote. Bei der Bewertung wird angenommen, daß steigende Beschäftigtenzahlen und eine rückläufige Arbeitslosenquote positiv auf die wirtschaftliche Dynamik wirken.
108. Wohnbauland
Bruttowohnbauland für Wohnzwecke, das gemäß BauGB bzw. MaßnG in Bebauungsplänen oder vergleichbaren Satzungen festgesetzt wurde.
109. Wohnflächenversorgung
Durchschnittlich jedem Einwohner zur Verfügung stehende Wohnfläche.
110. Wohnungsangebot
Zahl der Wohnungen, die durch Kauf oder Miete für Wohnzwecke zur Verfügung stehen.
111. Wohnungsbedarf
Differenz zwischen der auf der Basis der Bevölkerungsentwicklung und des Haushaltsbildungsverhaltens errechneten Zahl der Haushalte und dem Wohnungsbestand. Bei der Berechnung wird eine Leerstandsreserve berücksichtigt.
112. Wohnungsnachfrage
Differenz zwischen der Zahl der Haushalte (unter Berücksichtigung einer Leerstandsreserve) und dem Wohnungsbestand am Ende des Berichtsjahres.
113. Wohnungsversorgung(-snorm)
Siehe Wohnungsbedarf.
114. Write Off
Totalverlust eines Investment, d. h. totales Abschreiben der investierten Mittel.
115. Zins
Preis für die Überlassung von Kapital bzw. Geld, ausgedrückt in Prozent des überlassenen Kapitals.
116. Zinsaufwand
Posten in der Gewinn- und Verlustrechnung, der die Aufwendungen für die Fremdkapitalzinsen (siehe Zinsen) zusammenfasst.

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