Eine Antragsstellung ist bis zum 31. Dezember 2024 möglich.
Hinweis zur Antragsstellung
Auf einen Blick
Sie haben Ihre Industrie- oder Fachmeisterprüfung erfolgreich bestanden? Dann belohnen Sie sich dafür mit 1.000 Euro belohnen.
- Prämie in Höhe von 1.000 Euro
- Für erfolgreich absolvierte Industrie- oder Fachmeisterprüfungen zwischen dem 01.07.2020 und 31.12.2024
- Die Weiterbildungsprämie wird nicht auf Leistungen aus dem Aufstiegs-BAföG (AFBG) angerechnet
Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie der Produktinformation entnehmen.
Was fördern wir
Für Ihre bestandene Industrie- oder Fachmeisterprüfung erhalten Sie eine Prämie in Höhe von 1000 Euro.
Das fördern wir
- Die erfolgreiche Meisterprüfung als Industrie- oder Fachmeisterin und Industrie- oder Fachmeister im gewerblich-technischen sowie land-, forst- und hauswirtschaftlichen Bereich, welche zwischen dem 01.07.2020 und 31.12.2024 bestanden wurde (maßgeblich ist das Datum des Meisterprüfungszeugnisses).
Wen fördern wir
Industrie- und Fachmeisterinnen und Industrie- und Fachmeister, die ihren Hauptwohnsitz oder Ort der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zum Zeitpunkt der Ausfertigung des Meisterprüfungszeugnisses seit mindestens 6 Monaten in Niedersachsen haben.
Unsere Förderleistungen
Unser Angebot:
- Nicht rückzahlbare Weiterbildungsprämie (freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch) in Höhe von 1.000 Euro
- Die Prämie kann nur gewährt werden, soweit dafür Mittel im Landeshaushalt zur Verfügung stehen.
- Die Prämie wird nur einmal pro Person gewährt.
Unsere Bedingungen:
- Die Prämie wird nur gewährt, sofern für denselben Abschluss nicht schon eine Förderung eines anderen Bundeslandes beantragt oder gewährt wurde.
- Die Weiterbildungsprämie wird Absolventinnen und Absolventen mit einem Industrie- oder Fachmeisterabschluss im gewerblich-technischen sowie land-, forst- und hauswirtschaftlichen Bereich gewährt, die Ihre Prüfung erfolgreich ab dem 1. Juli 2020 bestanden haben. Der letzte Tag zur Vorlage vollständiger Antragsunterlagen der 31.12.2024 (Ausschlussfrist).
- Die antragstellende Person muss zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses den Hauptwohnsitz oder Ort der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in einem Handwerksbetrieb seit mindestens 6 Monaten in Niedersachsen haben.
Weitere Bedingungen und Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.