
Zielgruppe
Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände sowie natürliche und juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, mit Sitz in Niedersachsen.
Was wird wie gefördert?
Gefördert werden folgende wirtschaftsnahe Infrastrukturvorhaben:
Förderwürdige Vorhaben müssen im Rahmen der Qualitätsbewertung mindestens eine Punktzahl von 165 aufweisen.
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen der Projektförderung als Anteilfinanzierung gewährt.
Die Förderung beträgt für Vorhaben im Konvergenzgebiet (ehem. Regierungsbezirk Lüneburg) bis zu 50 % und in den übrigen Landesteilen (Zielgebiet RWB) bis zu 30 % der förderfähigen Ausgaben.
Der maximale Zuschuss beträgt im Konvergenzgebiet 2 Mio. Euro. Im RWB-Gebiet beträgt er grundsätzlich 1 Mio Euro; in bestimmten Ausnahmefällen kann die Höchstfördersumme auch hier 2 Mio. Euro erreichen.
Im Konvergenzgebiet kann der Zuschuss über den Einsatz von Mitteln aus den Regionalisierten Teilbudgets auf bis zu 75 % und in den übrigen Landesteilen auf bis zu 50 % aufgestockt werden.
Wo und wann stellen Sie den Antrag?
Förderanträge müssen vor Beginn des Vorhabens bei der NBank gestellt werden. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn muss in jedem Fall bei der NBank beantragt werden.
Jährlich finden zwei Einplanungsrunden statt. Anträge müssen zu entsprechenden Stichtagen vollständig und prüffähig bei der NBank eingereicht werden.
Die Antragsstichtage für das laufende Jahr sind der 1. März 2012 für die Frühjahrseinplanung und der 15. August 2012 für die Herbsteinplanung.
Unterlagen zum Download