Damit die Öffentlichkeit sowie Ihre Teilnehmerinnen und Teilnehmer in geförderten ESF-Projekten erkennen können, dass Ihre Maßnahme aus EU-Mitteln gefördert wird, bitten wir um Beachtung der Informations- und Publizitätsvorschriften.
Am Donnerstag, den 18. April 2013 fand im Freizeitheim Vahrenwald, Hannover die jährliche Landesweite Tagung der niedersächsischen Jugendwerkstätten statt. Im Zentrum der Veranstaltung standen die Herausforderungen der Zukunft.
Zum 1. Februar 2013 sind die ersten Mittel für das Jahr 2013 abgerufen worden. Für eine konstante Abrechnung aller laufenden Vorhaben bitten wir Sie um regelmäßige Mittelabrufe.
Die NBank arbeitet kontinuierlich daran, ihre Formulare zu optimieren und kundenfreundlicher zu gestalten. Aktuell wurde die „Tätigkeitsdarstellung“ überarbeitet. Der Vordruck steht Ihnen auf den Förderprogrammseiten unter der Rubrik „Antrag“ zum Download zur Verfügung.
Im Rahmen des Erfahrungsaustausches stellten mehrere Teilnehmer ihre Praxisprojekte zur betrieblichen Ausbildung vor. Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr leitete das Treffen, informierte über den aktuellen Stand der Förderung und nahm Ideen und Anregungen der Teilnehmenden auf. Nächster Antragsstichtag für das Konvergenzgebiet ist der 31. März 2013.
Um Ihnen den Prozess der Antragsabwicklung zu erleichtern, arbeiten wir kontinuierlich an der Optimierung unserer Formulare. Aktuell wurden das Formular zum Mittelabruf, die Sammelbescheinigungen und die Erläuterungen zum Finanzierungsplan aktualisiert.
Bei der Förderung von Beschäftigten aus beziehungsweise von KMU überprüfen wir ab sofort im Rahmen der Mittelabrufe und des abschließenden Verwendungsnachweises das Vorliegen der KMU-Eigenschaft.
Der Aufruf der NBank zur „Durchführung von Modelvorhaben – Innovative Maßnahmen“ im Rahmen der Richtlinie „Förderung von Jugendwerkstätten“ hat ein reges Interesse gefunden. Es gingen insgesamt 44 Anträge für die Schwerpunkte der Innovativen Maßnahmen ein, von denen nach intensiver Prüfung in Zusammenarbeit mit dem Sozialministerium 25 Maßnahmen ausgewählt wurden.
Aufgrund der Mittelsituation zum Ende der ESF-Förderperiode 2007 - 2013, ergeben sich Änderungen bei der Richtlinie „Arbeit durch Qualifizierung“ (AdQ).
Seit 2010 fördert das Land Niedersachsen mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds und Landesmitteln Modellprojekte der betrieblichen Ausbildung. Das Ziel dieser Modellprojekte ist es, die Qualität und die Attraktivität der Berufsausbildung zu steigern, dadurch die Lage auf dem niedersächsischen Ausbildungsmarkt zu verbessern und in der Folge den Fachkräftebedarf in den Unternehmen zu sichern. Um unsere Projektträger zu informieren, laden wir zeitnah ein zum Erfahrungsaustausch „Modellprojekte betriebliche Ausbildung“ am 29. Januar 2013.
Der nächste Antragsstichtag für das Förderprogramm „Modellprojekte betriebliche Ausbildung“ ist am 31. März 2013. Der Stichtag gilt ausschließlich für das Konvergenzgebiet.
Im Rahmen der auslaufenden EU-Förderperiode 2007 bis 2013 stehen im RWB-Fördergebiet für die Richtlinie „Weiterbildungsoffensive für den Mittelstand“ (WOM) zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine ESF-Mittel mehr zur Verfügung. Bis auf weiteres können daher im RWB-Gebiet keine Antragsstichtage durchgeführt und damit keine Anträge entgegen genommen werden.
In der Arbeitsmarktförderung haben sich bei der Führung von Fahrtenbüchern sowie bei den Checklisten für Mittelabrufe und Verwendungsnachweise zu Ihrem Vorteil Änderungen ergeben.
Durch den Wegfall der Jährlichkeit benötigen wir von Ihnen für die Vorlage des Zwischennachweises 2012 ab sofort keine Originalbelege mehr. Dadurch reduzieren wir den Aufwand für die Erstellung eines Zwischennachweises.
Das Land Niedersachsen hat im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Jugendwerkstätten in der Förderperiode 2007 – 2013 die Möglichkeit geschaffen, innovative Maßnahmen im Rahmen der Jugendwerkstätten zu fördern.
Für die ESF-Programme „Förderung von Jugendwerkstätten“ und „Förderung von Pro-Aktiv-Centren (PACE)“ wurden die Erläuterungen zum Finanzierungsplan, die mit der Antragstellung und zu Änderungsanträgen einzureichen sind, aktualisiert und erweitert. Mit dem Einbau von weiteren Feldern erleichtern wir Ihnen die Eingaben über den Projektverlauf.
Im Rahmen der aktuellen Änderung der WOM-Richtlinie öffnet das niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr die Weiterbildungsförderung des Landes im Fördergebiet "Konvergenz" des ehemaligen Regierungsbezirks Lüneburg erstmals auch für Beschäftigte aus öffentlichen und größeren privaten Einrichtungen der Altenpflege und -hilfe sowie der vorschulischen Erziehung.
Damit wir Ihre ESF-Anträge sowie Förderanträge für das Programm "Koordinierungsstellen Frauen und Wirtschaft" zügig prüfen können, bitten wir Sie um Beachtung folgender Punkte.
Zu Beginn des letzten Quartals im Jahr 2012 möchten wir Sie noch einmal darauf hinweisen, für Ihre Projekte rechtzeitig und regelmäßig – vierteljährlich – Mittelabrufe zu stellen.
Für das Förderprogramm „Innovative Projekte der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung“ und „Koordinierungsstellen Frauen und Wirtschaft" sind nun eigene E-Mail-Adressen zur Antragsstellung eingerichtet worden.
Im Rahmen einer Prüfung der Europäischen Kommission hat sich ergeben, dass Sie mit den Mittelabrufen ab sofort auch die Stundennachweise vorlegen müssen. Diese müssen stundengenau abgerechnet werden.
Zu den jeweiligen Antragsstichtagen sind die Förderanträge bei der NBank schriftlich zu stellen. Zusätzlich senden Sie bitte das „Antragsformular“, den „Finanzierungsplan einschließlich der Erläuterungen“ sowie die „Langfassung der Projektbeschreibung“ per E-Mail.
Das Seminar „ESF-Anträge – Qualitätskriterien und Scoring-Modelle der Richtlinie „Förderung der Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt“ (FIFA) findet am 5. September 2012 statt.
Am 19. Juli 2012 findet in der NBank in Hannover eine Informationsveranstaltung für Antragstellerinnen und Antragsteller statt. Dort wird über die inhaltlichen, finanziellen und verfahrensmäßigen Aspekte des Sonderschwerpunkts „Ökologische Nachhaltigkeit in Beruf und Betrieb“ informiert.
Die Ergebnisse des letzten Antragsstichtages 31. März 2012 aus dem Förderbereich "Arbeitsmarkt" sind vom Ministerium für Arbeit, Wirtschaft und Verkehr veröffentlicht worden.
Die NBank hat die Arbeitshilfe 3 „Qualitätskriterien für das mit ESF-Mitteln finanzierte Förderprogramm Arbeit durch Qualifizierung“ (AdQ) aktualisiert. Diese ist ab sofort online abrufbar.
Im NBlick Ausgabe 4/2012 vom 3. April 2012 haben wir Ihnen vom Wegfall der Bindung auf Jahrestranchen bei mit ESF-Mitteln kofinanzierten Förderprogrammen berichtet. Dabei konnte der Eindruck entstehen, dass sich dies auch auf die gegebenenfalls enthaltenen Landesmittel beziehen würde.
Die NBank hat die ESF-Arbeitshilfe 4 „Qualitätskriterien für das Förderprogramm „Förderung der Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt“ (FIFA) aktualisiert. Diese ist ab sofort online abrufbar.
Sind Sie Zuwendungsempfänger oder Kooperationspartner im Bereich der Arbeitsmarktförderung? Dann müssen Sie im Rahmen Ihrer Projekte Zeitnachweise von Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorlegen, sofern die Beschäftigten nicht mit ihrer individuellen wöchentlichen Arbeitszeit vollständig im Projekt tätig sind.
Für mehrere ESF-Programme gibt es neue Anlagen, die mit der Antragstellung einzureichen sind. Wir bitten Sie, die neuen Anlagen bei der Antragstellung zum 31. März 2012 zu berücksichtigen.
Künftig können auch Qualifizierungsprojekte unterstützt werden, die einen niedrigschwelligen Ansatz für den Personenkreis von (Langzeit-)arbeitslosen mit multiplen Vermittlungshemmnissen und besonderem Förderbedarf haben.
Die zum Stichtag 30. September 2011 eingegangenen Anträge für das Förderprogramm „Förderung der Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt“ (FIFA) sind ausgewertet.
In ESF-Maßnahmen sind als pauschalierte Kofinanzierung nur die vom Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr festgelegten Pauschalen für Arbeitslosengeld zugelassen.
Die Einbindung von AZWV-zertifizierten Maßnahmen (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung) in "Arbeit durch Qualifizierung" (AdQ) ist grundsätzlich möglich. Allerdings dürfen Bildungsträger im Rahmen eines AdQ-Projekts ausgehändigte Bildungsgutscheine nicht annehmen.
Um Ihre Mittelabrufe für Arbeitslosenprojekte effizienter bearbeiten zu können, empfehlen wir die Vorlage von bestätigten Sammelbescheinigungen der Grundsicherungsträger.
Bei notwendigen Änderungen bitten wir Sie darauf zu achten, dass die in den einzelnen Richtlinien festgelegten Bemessungsgrenzen für die Kosten einer Teilnehmer-Qualifizierungsstunde eingehalten werden.
Für die Programme Weiterbildungsoffensive für den Mittelstand (WOM), Arbeit durch Qualifizierung (AdQ) und Förderung der Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt (FIFA) stellt die NBank standardisierte Formulare für den jährlichen Sachbericht zur Verfügung. Bitte setzen Sie dieses ab sofort im Rahmen der Erstellung des Zwischenverwendungs- bzw. des Verwendungsnachweises ein.
Nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der beruflichen Qualifizierung und Integration von arbeitslosen Straffälligen sind ab sofort weitere Zielgruppen förderfähig.
Auf Einladung der NBank diskutierten am 5. September 2011in Hannover rund 120 Teilnehmerinnen und Teilnehmer niedersächsischer Pro-Aktiv-Centren und tauschten neueste Erkenntnisse aus. Auf der Agenda stand u.a. die Weiterentwicklung lokaler Ansätze im Übergang „Schule – Beruf“ und die Neuorganisation der arbeitsmarktpolitischen Instrumente.
Die Präsentationen der Referentinnen und Referenten finden Sie hier.
Die NBank hat mit der Erwerbstätigenprojektion des Niedersächsischen Instituts für Wirtschaftsforschung e. V. (NIW) in ihrem aktuellen Wohnungsmarktbericht einen Blick in das Jahr 2030 geworfen. Die Analyse zeigt, wie sich in Niedersachsen insgesamt und in den Landkreisen und kreisfreien Städten die Zahl der Erwerbstätigen bis zum Jahr 2030 entwickeln wird.
Bei Projekten in der Arbeitsmarktförderung sind bei der Antragstellung Finanzierungspläne einzureichen. Dazu finden Sie auf unserer Homepage elektronische Erläuterungen.
Wir bitten Sie, die letzten Mittelabrufe in 2011 für die unter "zum Artikel" einsehbaren ESF-Programme bereits bis zum 31. Oktober 2011 bei der NBank einzureichen.
Seit Anfang Juni können Unternehmen einen Antrag auf Förderung eines Ausbildungsplatzes im Rahmen des Förderprogramms Chance betriebliche Ausbildung stellen. Durch ein neues Antragsformular wurde der Bewilligungsprozess verschlankt.
Wie im NBlick Ausgabe 3/2011 angekündigt, können ab jetzt regelmäßig Förderanträge für das Förderprogramm „Modellprojekte betriebliche Ausbildung“ gestellt werden.
Für das Förderprogramm „Weiterbildungsoffensive für den Mittelstand“ (WOM) findet am 30. September 2011 für die Zielgebiete Konvergenz und Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (RWB) der nächste Antragsstichtag statt. Am 5. Juli 2011 informierten das Niedersächsische Wirtschaftsministerium und die NBank Bildungsträger und Multiplikatoren zum Sonderschwerpunkt.
Die NBank verbessert die Antragstellung im Förderprogramm „Förderung der Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt“ (FIFA) und damit die Bearbeitung der Förderanträge.
Die Pauschalen für Teilnehmende an Qualifizierungen, die im Leistungsbezug von Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II stehen, werden ab dem 1. Juli 2011 angepasst.
Weiterbildung kann für Unternehmen eine erfolgreiche Strategie gegen den Fachkräftemangel sein. Doch wie sieht die Realität aus? Welche Hindernisse bestehen, um Weiterbildung systematisch zu betreiben? Und welche Schlüsse für Unternehmensförderungen können gezogen werden? Diesen Fragen soll mit der diesjährigen Umfrage des über die NBank geförderten Weiterbildungspanel Niedersachsen (WepaN) nachgegangen werden. Ab Mitte Juli 2011 werden niedersächsische Betriebe aller Branchen und Größen befragt.
Zum Stichtag sind im Programm "Inklusion durch Enkulturation" (IdE) sechs Anträge eingegangen, vier davon können von der NBank laut Votum eines beim Kultusministerium angesiedelten Auswahlgremiums bewilligt werden.
Am 5. Juli 2011 findet in der NBank in Hannover eine Informationsveranstaltung des ESF-Programms „Weiterbildungsoffensive für den Mittelstand (WOM)“ zum Sonderschwerpunkt „Altersgerechte Personalqualifizierung in niedersächsischen KMU” statt.
Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration vergibt in diesem Jahr den Niedersächsischen Integrationspreis für vorbildliche Aktivitäten im Bereich der Arbeitsmarktintegration von Jugendlichen mit Migrationshintergrund.
Aufgrund der erheblich gestiegenen Anzahl von Förderfällen und der zahlreichen Mittelabrufprüfungen ist in der NBank derzeit ein Bearbeitungsstau entstanden. Deshalb haben wir die Kapazitäten in diesem Bereich erhöht. In diesen Zeiten der Arbeitsverdichtung kann es aus diesem Grund dazu kommen, dass sich Ihre Ansprechpartnerin oder Ihr Ansprechpartner für die Prüfungen ändert.
Wie im NBlick Ausgabe 3/2011 angekündigt, können ab jetzt regelmäßig Förderanträge für das Förderprogramm „Modellprojekte betriebliche Ausbildung“ gestellt werden.
Für das Seminar „ESF-Anträge – Qualitätskriterien und Scoring-Modelle“ für das Förderprogramm „Arbeit durch Qualifizierung“ (AdQ) am 4. Mai 2011 gibt es noch freie Plätze.
Die NBank verbessert die Antragstellung im Förderprogramm „Integration
von Frauen in den Arbeitsmarkt“ (FIFA) und damit die Bearbeitung der
Förderanträge.
Für die Programme "Arbeit durch Qualifizierung" (AdQ), "Förderung der Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt" (FIFA), "Weiterbildungsoffensive für den Mittelstand" (WOM), "Inklusion durch Enkulturation" (nur Konvergenzgebiet) und "Berufliche Qualifizierung und Integration von arbeitslosen Straffälligen" steht der nächste Antragsstichtag am 31. März 2011 an.
In den folgenden Förderprogrammen werden die Maßnahmen, in denen
fortgezahlte Gehälter als Ausgaben bzw. als Kofinanzierung veranschlagt
werden (Freistellungsausgaben) und die Arbeitslosengeldleistungen
(Arbeitslosengeld I + II) pauschal abgerechnet, um den
Verwaltungsaufwand zu vereinfachen.
Am 2. Dezember 2010 wurden die Gewinner des Niedersächsischen Preises
für familienfreundliche Unternehmen und Kommunen von Niedersachsens
Familienministerin Aygül Özkan persönlich ausgezeichnet. Die NBank ist
Partner der Qualifizierungsoffensive Niedersachsen, die den Preis ins
Leben gerufen hatte.
Bei den Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, dem so genannten „Meister-BAföG“, steigen rückwirkend zum Oktober 2010 die Unterhaltssätze.